Das Handeln der Leitungs- und Kontrollgremien der Evotec SE wird von den Grundsätzen einer guten und verantwortungsvollen Corporate Governance bestimmt. Eine effektive Corporate Governance ist sowohl für die geschäftlichen Belange des Unternehmens als auch für die Kapitalmarktkommunikation entscheidend. Für Evotec war dies schon immer von größter Bedeutung. Mit unserer Verpflichtung zur Einhaltung höchster Corporate-Governance-Standards verdeutlichen wir gegenüber den Marktteilnehmern unser Engagement für ausgewogene und transparente Regeln und unterstreichen gleichzeitig intern die Bedeutung unserer klar definierten Führungsinstrumente und Verantwortlichkeiten.
Weitere Informationen und Dokumente zur Evotec Corporate Governance in Bezug auf Environmental Social Governance (ESG) finden Sie auf unserer Website im Bereich ESG.
Unsere Definition Guter Corporate Governance
Aufgrund des Listings an der Deutschen Börse in Frankfurt und seit Herbst 2021 des US-Listings an der NASDAQ sowie der internationalen Aktionärsstruktur bekennt sich Evotec sowohl zu den nationalen Regeln der Corporate Governance als auch zu den internationalen Standards. Gute und transparente Corporate Governance gewährleistet eine verantwortungsvolle, auf Wertschöpfung ausgerichtete Leitung und Kontrolle des Unternehmens. Die Einhaltung hoher Standards im Bereich der Corporate Governance spielt für den Unternehmenserfolg eine zentrale Rolle. Hierzu gehört auch die Integrität im Umgang mit Mitarbeitern, Geschäftspartnern, Aktionären und der Öffentlichkeit. Als Dienstleister und Kooperationspartner ist Evotec darauf angewiesen, durch untadeliges Verhalten das Vertrauen der Kunden und Geschäftspartner zu gewinnen und zu erhalten. Ziel ist es, glaubhaft, seriös und zuverlässig zu handeln und entsprechend aufzutreten. Daher wird die Corporate Governance bei Evotec regelmäßig von Vorstand und Aufsichtsrat überprüft und weiterentwickelt.
Im Rahmen der Strategie des Vorstands werden jährlich Ziele festgelegt und kommuniziert. Dabei setzen wir in der Aufgabenerfüllung auf die Eigenverantwortlichkeit und Eigeninitiative unserer Führungskräfte und Mitarbeiter. Wir einigen uns auf klare Zielsetzungen, deren Realisierungen regelmäßig überprüft werden. Diese Zielvereinbarungen sind ein wesentlicher Bestandteil unserer Führungsphilosophie und Bestandteil unseres Vergütungssystems.
Unsere aktuelle Erklärung zur Unternehmensführung finden Sie untenstehend.
Inhalte Zum Herunterladen
- Erklärung zur Unternehmensführung für das Geschäftsjahr 2024 826,267 KB
- Erklärung zur Unternehmensführung für das Geschäftsjahr 2023 612,823 KB
- Erklärung zur Unternehmensführung für das Geschäftsjahr 2022 577,184 KB
- Erklärung zur Unternehmensführung für das Geschäftsjahr 2021 419,079 KB
- Frühere Erklärungen zur Unternehmensführung (2013 - 2020) 2,162 MB

Aktualisierung der Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex
Vorstand und Aufsichtsrat der Evotec SE haben zuletzt im Dezember 2024 eine Entsprechenserklärung gemäß Art. 9 Abs. 1 lit. c) ii) SE-VO in Verbindung mit § 161 Aktiengesetz (AktG) zu den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (aktuell in der Fassung vom 28. April 2022; der „Kodex“) abgegeben. Diese Erklärung wurde im Februar aktualisiert und hiermit nochmals wie folgt ergänzt:
„Abweichend von der Empfehlung F.2 DCGK werden der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht erst am 17. April 2025 veröffentlicht. Aufgrund des dualen Listing der Evotec SE an der Deutschen Börse in Frankfurt und des US-Listings an der NASDAQ und dem daraus resultierenden erhöhten Berichtsumfang hält die Gesellschaft eine frühere gleichzeitige Veröffentlichung derzeit für nicht möglich.“
Im Übrigen bleibt die Entsprechenserklärung vom Dezember 2024 unverändert.
Im März 2025
Vorstand Aufsichtsrat
Aktualisierung der Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex
Vorstand und Aufsichtsrat der Evotec SE haben zuletzt im Dezember 2024 eine Entsprechenserklärung gemäß Art. 9 Abs. 1 lit. c) ii) SE-VO in Verbindung mit § 161 Aktiengesetz (AktG) zu den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (aktuell in der Fassung vom 28. April 2022; der „Kodex“) abgegeben. Diese Erklärung wird aktualisiert und hiermit wie folgt ergänzt:
„Abweichend von der Empfehlung G.12 DCGK werden für Frau Laetitia Rouxel zu ihrem Ausscheiden die Share Performance Awards für das Geschäftsjahr 2024 sowie der anteilige Bonus für das Geschäftsjahr 2025, jeweils im Einklang mit dem geltenden Vergütungssystem, durch eine vorgezogene Einmalzahlung abgegolten. Der Aufsichtsrat hält dieses Vorgehen für sachgerecht, da die variablen Vergütungsbestandteile nach dem Ausscheiden von Frau Laetitia Rouxel keine Incentivierungswirkung mehr entfalten können und Frau Laetitia Rouxel keinen Einfluss mehr auf die Zielerreichung nehmen kann.“
Im Übrigen bleibt die Entsprechenserklärung vom Dezember 2024 unverändert.
Im Februar 2025
Vorstand Aufsichtsrat
Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex für das Jahr 2024
Der Deutsche Corporate Governance Kodex (aktuell in der Fassung vom 28. April 2022; der „Kodex“) enthält Grundsätze, Empfehlungen und Anregungen für den Vorstand und den Aufsichtsrat, die dazu beitragen sollen, dass die Gesellschaft im Unternehmensinteresse geführt wird. Der Kodex verdeutlicht die Verpflichtung von Vorstand und Aufsichtsrat, im Einklang mit den Prinzipien der sozialen Marktwirtschaft unter Berücksichtigung der Belange der Aktionäre, der Belegschaft und der sonstigen mit dem Unternehmen verbundenen Gruppen (Stakeholder) für den Bestand des Unternehmens und seine nachhaltige Wertschöpfung zu sorgen (Unternehmensinteresse).
Evotec befolgt mit folgenden Ausnahmen alle Empfehlungen sowie darüber hinausgehend auch nahezu alle Anregungen des Kodex. Entsprechend erklärten Vorstand und Aufsichtsrat der Evotec AG im Dezember 2024 gemäß § 161 Aktiengesetz (AktG):
„Die Evotec SE hat im Jahr 2024 den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung der Veröffentlichung im Bundesanzeiger entsprochen und beabsichtigt, diesen Empfehlungen auch zukünftig zu entsprechen, mit den folgenden Ausnahmen:
- Abweichend von Abschnitt C.5 des Kodex hat Prof. Dr. med. Löw-Friedrich, ehemalige Chief Medical Officer der UCB SA (bis Juli 2024) und Vorsitzende des Aufsichtsrats der Evotec, auch einen Sitz im Aufsichtsrat der Fresenius SE & Co. KGaA inne. Bei der Ausübung ihres Mandats als Vorsitzende des Aufsichtsrats der Evotec SE verfügt Prof. Dr. med. Iris Löw Friedrich stets über ausreichend Zeit, um ihre Aufgaben im erforderlichen Umfang wahrzunehmen.
- Abweichend von Empfehlungen G.6 und G.10 erhält Herr Dr. Mario Polywka für seine vorübergehende Tätigkeit als Interim CEO ab Januar 2024 keine langfristige, aktienbasierte variable Vergütung nach dem Vorstandsvergütungssystem. Aufgrund der nur interimistischen Stellung als Vorstandsmitglied und Vorsitzender des Vorstands für die Dauer von höchstens einem Jahr hält der Aufsichtsrat der Evotec SE es nicht für interessengerecht, eine langfristige variable Vergütung zu gewähren deren Bemessungszeitraum weit über die Amtszeit als Vorstandsmitglied, und damit über die Einflussnahmemöglichkeit auf die Zielerreichung, hinausgehen würde. Es soll im Sinne des Aktiengesetzes sowie des Kodex zudem verhindert werden, dass die Incentivierungswirkung einer während der vorübergehenden Tätigkeit im Vorstand gewährten langfristigen, aktienbasierten Vergütung nach Rückkehr in den Aufsichtsrat fortwirkt und möglicherweise zu Zweifeln an der unabhängigen Ausübung der Kontrolltätigkeit führt. Die langfristige Förderung des Unternehmenswohls sowie die Gewährleistung eines nachhaltigen und langfristigen Unternehmenserfolgs liegen bereits deshalb im Interesse von Herrn Dr. Mario Polywka, weil er nach Abschluss seiner interimistischen Tätigkeit im Vorstand in den Aufsichtsrat zurückkehren soll, und bedürfen daher keiner weiteren Incentivierung. Nach dem Ende der vorübergehenden Vorstandstätigkeit von Herrn Dr. Mario Polywka wird die Vorstandsvergütung wieder vollständig den Empfehlungen des Kodex entsprechen.
- Der Aufsichtsrat hat in Anwendung von der Empfehlung G.11 abweichend von der Empfehlung G.8 die Leistungskriterien für die Vorstandsmitglieder für die kurzfristigen variablen Vergütungsbestandteile (Bonus) im Mai 2024 teilweise neu festgelegt. Der Aufsichtsrat hat damit der am 24. April 2024 veröffentlichten Prognose für 2024 Rechnung getragen, welche von der ursprünglich im Dezember 2023 für die Leistungskriterien für den Bonus 2024 zugrundegelegten Prognose deutlich abweicht. Das gibt dem Aufsichtsrat die Möglichkeit, die Incentivierungswirkung der variablen Jahresvergütung und eine adäquate Leistungsbemessung den erheblich geänderten Faktoren anzupassen, diese im Unternehmensinteressse auszurichten und damit für einen Interessengleichlauf zwischen Anlegern zund Vorstandsmitgliedern zu sorgen, die der langfristigen Förderung des Unternehmenswohls sowie der Gewährleistung eines nachhaltigen und langfristigen Unternehmenserfolgs dient.“
Im Dezember 2024
Vorstand & Aufsichtsrat
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- Aktualisierung der Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex für das Jahr 2024 (März 2025) 60,357 KB
- Aktualisierung der Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex für das Jahr 2024 (Februar 2025) 86,526 KB
- Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex für das Jahr 2024 (Dezember 2024) 115,766 KB
- Aktualisierung der Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex für das Jahr 2023 (Mai 2024) 135,145 KB
- Aktualisierung der Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex für das Jahr 2023 (Januar 2024) 131,558 KB
- Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex für das Jahr 2023 (Dezember 2023) 118,015 KB

Deutscher Corporate Governance Kodex
Der vorliegende Deutsche Corporate Governance Kodex (der „Kodex“) stellt wesentliche gesetzliche Vorschriften zur Leitung und Überwachung deutscher börsennotierter Gesellschaften (Unternehmensführung) dar und enthält international und national anerkannte Standards guter und verantwortungsvoller Unternehmensführung. Der Kodex soll das deutsche Corporate Governance System transparent und nachvollziehbar machen. Er will das Vertrauen der internationalen und nationalen Anleger, der Kunden, der Mitarbeiter und der Öffentlichkeit in die Leitung und Überwachung deutscher börsennotierter Gesellschaften fördern.
Inhalte Zum Herunterladen
- Deutscher Corporate Governance Kodex 2017 226,134 KB
- Deutscher Corporate Governance Kodex 2019 592,924 KB
- Deutscher Corporate Governance Kodex 2022 276,719 KB
- Satzung (11. Juni 2025) 189,165 KB
- Informationen zur bisherigen Beschäftigungsdauer der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft sowie der unterzeichnenden Wirtschaftsprüfer 53,435 KB

Zweistufiges Führungs- und Kontrollsystem: Vorstand und Aufsichtsrat
Entsprechend den Anforderungen des deutschen Aktiengesetzes hat die Evotec SE eine zweistufige Führungsstruktur mit Vorstand und Aufsichtsrat. Der Vorstand ist dafür verantwortlich, Evotec zu leiten und das Unternehmen bei Geschäften mit Dritten zu vertreten, während der Aufsichtsrat die Mitglieder des Vorstands bestellt und entlässt und die Unternehmensleitung überwacht. Nach deutschem Recht darf der Aufsichtsrat keine Entscheidungen zur operativen Geschäftsführung treffen. Im Interesse des langfristigen und nachhaltigen Unternehmenswachstums und der Wertschöpfung für die Aktionäre arbeiten beide Organe jedoch eng zusammen. Die Unternehmensstrategie sowie wesentliche Geschäftsvorgänge unterliegen der Zustimmung beider Gremien.
Geschäftsordnung von Vorstand und Aufsichtsrat

Vergütung von Vorstand und Aufsichtsrat
- Vergütungsbericht 2024 1,829 MB
- Evotec Compensation Clawback Policy (englisch; Stand 1. Dezember 2023) 236,527 KB

Vorstand
Der Vorstand berichtet dem Aufsichtsrat fortlaufend schriftlich und mündlich und informiert ausführlich über den Status der Gesellschaft. Dazu gehören auch monatliche Berichte des Vorstands, in denen er die Finanzergebnisse des Vormonats schriftlich aufbereitet und mit detaillierten Kommentaren und Erläuterungen vorstellt. Außerdem legt der Vorstand dem Aufsichtsrat das Budget für das kommende Geschäftsjahr sowie die mittelfristige Planung vor. Daneben ist der Vorstand gehalten, den Aufsichtsrat rechtzeitig über alle Geschäfte zu unterrichten, welche die Profitabilität oder die Liquidität der Gesellschaft signifikant beeinflussen können. Dadurch kann der Aufsichtsrat eine Stellungnahme zu einem solchen Geschäft abgeben, bevor dieses realisiert wird.
Über den Informationsaustausch und die Diskussion zwischen Aufsichtsrat und Vorstand hinaus erörtern die Vorsitzende des Aufsichtsrats und der Vorsitzende des Vorstands (CEO) sowie weitere Mitglieder des Vorstands aktuelle und fortlaufende Themen, wann immer dies angezeigt ist.
Informationen zu den aktuellen Vorstandsmitgliedern finden Sie hier (in englischer Sprache).
Verantwortlichkeiten des Vorstands
Der Vorstand der Evotec SE leitet das Unternehmen in eigener Verantwortung und vertritt die Evotec SE bei Geschäften mit Dritten. Der Vorstand entwickelt die strategische Ausrichtung des Unternehmens, stimmt diese mit dem Aufsichtsrat ab und sorgt für ihre Umsetzung. Sein Handeln und seine Entscheidungen richtet der Vorstand am Unternehmensinteresse aus. Unter Berücksichtigung der Interessen der Aktionäre, der Arbeitnehmer und der sonstigen Stakeholder ist er dem Ziel einer nachhaltigen Steigerung des Unternehmenswertes verpflichtet. Die Mitglieder des Vorstands tragen gemeinsam die Verantwortung für die gesamte Geschäftsführung und entscheiden über Grundsatzfragen der Geschäftspolitik und Unternehmensstrategie sowie über die Jahres- und Mehrjahresplanung.
Mitglieder des Vorstands
Neben dem Vorstandsvorsitzenden bestand der Vorstand der Evotec SE im Jahr 2024 aus vier weiteren Mitgliedern. Der Vorstandsvorsitzende koordiniert die Arbeit der Vorstandsmitglieder. Neue Vorstandsmitglieder werden gemäß der Empfehlung B.3 des Kodex für eine maximale Dauer von drei Jahren bestellt. Vertragsverlängerungen von bis zu fünf Jahren sind jedoch möglich, wie derzeitig mit dem Chief Scientific Officer vereinbart. Nach dem Rücktritt von Dr. Werner Lanthaler von seinem Amt als Chief Executive Officer am 03. Januar 2024 wurde Dr. Mario Polywka vom Aufsichtsrat in den Vorstand berufen und vorübergehend zum CEO ernannt. Er trat von seiner Position sowie von seinem Sitz im Aufsichtsrats mit Wirkung zum Datum der Hauptversammlung am 10. Juni 2024 zurück. Am 01. Juli 2024 trat Dr. Christian Wojczewski als Chief Executive Officer und Vorstandvorsitzender der Evotec bei. Des Weiteren kam Aurélie Dalbiez am 15. Juni 2024 als Chief People Officer und Vorstandsmitglied zu Evotec. Dr. Matthias Evers schied zum 30. September 2024 aus dem Unternehmen aus und auch Dr. Craig Johnstone verließ das Unternehmen zum 31. Dezember 2024. Laetitia Rouxel wurde zum 01. April 2023 für einen Zeitraum von drei Jahren zum Chief Financial Officer ernannt. Mit Wirkung zum 01. September 2022 wurde der Vertrag von Herrn Dr. Cord Dohrmann als Chief Scientific Officer um weitere fünf Jahre bis zum 31. August 2027 verlängert. Mitglieder des Vorstands können wiedergewählt oder aus berechtigtem Grund vorzeitig abberufen werden. Die Vorstandsmitglieder der Evotec SE nehmen nicht mehr als drei Aufsichtsratsmandate in konzernexternen börsennotierten Gesellschaften oder in Aufsichtsgremien von Gesellschaften mit vergleichbaren Anforderungen wahr. Informationen zu den einzelnen Mandaten und beruflichen Beschäftigungen der Vorstandsmitglieder sind auf Seite 129 des Geschäftsberichts 2024 aufgeführt.
Vielfalt innerhalb des Vorstands
Im Hinblick auf die Vielfalt (Diversity) innerhalb des Vorstands ist zu berücksichtigen, dass der Aufsichtsrat die Vorstandsmitglieder anhand von Qualifikation und Berufshintergrund auswählt („Vielfalt der Gedanken“). Gemäß § 111 Absatz 5 AktG legte der Aufsichtsrat der Evotec SE 2015 erstmals eine Frauenquote für den Vorstand fest, die aufgrund der zu dieser Zeit gegebenen Konstellation von vier männlichen Vorstandsmitgliedern mit laufenden Verträgen 0 % betrug. Diese Quote wurde 2017 aufgrund der Vertragslaufzeiten der derzeit aktiven Vorstandsmitglieder bestätigt, da ein Wechsel des Vorstands nicht geplant war. Die Evotec hat beschlossen, auch weiterhin keine feste Frauenquote für den Vorstand festzulegen und die Entscheidung zur Bestellung von Vorstandsmitgliedern allein anhand von Leistungsbeurteilung und Qualifikation zu treffen. Allerdings hat der Aufsichtsrat Laetitia Rouxel zum 01. April 2023 als Chief Financial Officer und Aurélie Balbiez zum 15. Juni 2024 als neuen Chief People Office bestellt. Das bedeutet, dass nach den beiden Rücktritten im Jahr 2024 derzeit die Hälfte der Vorstandsmitglieder Frauen sind. Zwei der vier aktuellen Vorstandsmitglieder stammen nicht aus Deutschland.
Gemäß der Empfehlung B.5 des Kodex wurde für die Vorstandsmitglieder eine Altersgrenze festgelegt. Laut § 1 Absatz 4 der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats der Evotec SE stellt der Aufsichtsrat bei der Bestellung eines Vorstandsmitglieds sicher, dass dieses Vorstandsmitglied nicht älter als 65 Jahre ist.
Aufgabenverteilung innerhalb des Vorstands
Basierend auf einer Geschäftsordnung waren die Aufgaben innerhalb des Vorstands im Geschäftsjahr 2024 nach funktionellen Gesichtspunkten verteilt. Der Chief Executive Officer ist für die Koordination des Vorstands, die Bereiche ESG & Investor Relations, für Corporate Development & Strategy, JUST – Evotec Biologics, Global Drug Discovery, Development and Manufacturing, Global Quality Management, Regulatory Affairs and Global Legal, IP & Compliance zuständig. Dem Chief Financial Officer sind die Bereiche Global Finance, Controlling, Treasury, Taxes, Insurance, Risk Management, Internal Audit, das „Export Compliance Office“, die Funktion des Chief Export Control Officer (CECO), Global Supply Chain, einschließlich Procurement, Logistics, Facility Management und Engineering und Global Data & IT (einschließlich Security Operations) zugeordnet. Der Chief Scientific Officer ist für das Segment Research & Development, Cell Therapies, Global Partnering/Business Development, Strategic Marketing, EVOgnostics, R&D IT sowie Global Bioinformatics and PanHunter Academic BRIDGES und operational Venture Capital zuständig. Der Chief People Officer ist verantwortlich für den Bereich Global Human Resources sowie den Bereich Global Environment, Health & Safety.
Das einzelne Mitglied des Vorstands führt das ihm zugewiesene Vorstandsressort grundsätzlich in eigener Verantwortung. Maßnahmen und Geschäfte eines Vorstandsressorts, die für das Unternehmen von außergewöhnlicher Bedeutung sind oder mit denen ein außergewöhnliches Risiko verbunden ist, bedürfen der vorherigen Zustimmung des gesamten Vorstands. Weitere Einzelheiten sind in einer Geschäftsordnung für den Vorstand geregelt.
Vorstandssitzungen
Die Vorstandssitzungen werden vom Vorsitzenden des Vorstands (CEO) einberufen. Jedes Vorstandsmitglied kann verlangen, dass außer den regelmäßig stattfindenden Vorstandssitzungen eine außerplanmäßige Vorstandssitzung einberufen wird. Der Vorsitzende des Vorstands (CEO) leitet die Vorstandssitzungen und koordiniert die Ressorts. Personen, die nicht dem Vorstand angehören, können auf Beschluss des Vorstands zu einer Vorstandssitzung beratend hinzugezogen werden.
Über wesentliche Verhandlungen und Beschlüsse ist eine kurze Niederschrift anzufertigen. Die Beschlüsse des Vorstands werden regelmäßig in Vorstandssitzungen gefasst. Beschlüsse können jedoch auch ohne Sitzung auf schriftlichem, elektronischem oder telefonischem Weg gefasst werden. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn die Mehrheit seiner Mitglieder an der Beschlussfassung teilnimmt. Beschlüsse des Vorstands werden grundsätzlich mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorstandsvorsitzenden.
Nachfolgeregelung für Vorstandsmitglieder
Der Aufsichtsrat hat gemeinsam mit dem Vorstand für eine langfristige Nachfolgeplanung gesorgt. Bei dieser werden neben den Anforderungen des Aktiengesetzes und des Kodex das vom Aufsichtsrat für die Zusammensetzung des Vorstands beschlossene Diversitätskonzept berücksichtigt. Unter Berücksichtigung der konkreten Qualifikationsanforderungen und der genannten Kriterien erarbeitet der Nominierungsausschuss des Aufsichtsrats ein Idealprofil, auf dessen Basis der Nominierungsausschuss eine engere Auswahl von verfügbaren Kandidaten erstellt. Mit diesen Kandidaten werden Gespräche geführt. Anschließend wird dem Aufsichtsrat eine Empfehlung zur Beschlussfassung unterbreitet. Bei Bedarf werden der Aufsichtsrat bzw. der Nominierungsausschuss bei der Entwicklung der Anforderungsprofile und der Auswahl der Kandidaten von externen Beratern unterstützt, wie bei der Suche nach einem neuen Chief Executive Officer.
Aufsichtsrat
Zusammensetzung des Aufsichtsrats
Wie in der aktuellen Satzung verankert, besteht der Aufsichtsrat der Evotec aus sechs Mitgliedern, die von den Aktionären durch einfachen Mehrheitsbeschluss bei der Hauptversammlung gewählt werden. Gemäß dem Deutschen Corporate Governance Kodex werden die Kandidaten der Hauptversammlung vorgeschlagen. Die Aufsichtsratsmitglieder werden unabhängig von ihrem Geschlecht, ihrer Nationalität oder ihrem Alter nach den Kriterien Qualifikation, berufliche Erfahrung, Unabhängigkeit und Diversität bestellt. Neue Aufsichtsratsmitglieder werden für eine erste Amtszeit von zwei Jahren und wiedergewählte Aufsichtsratsmitglieder für drei Jahre gewählt.
Die sechs aktuellen Mitglieder des Aufsichtsrats der Evotec wurden alle zuletzt auf der Hauptversammlung 2024 gewählt. Die neuen Aufsichtsratsmitglieder Dr. Duncan McHale und Wesley Wheeler wurden zunächst für eine Amtszeit von zwei Jahren gewählt, während die wiedergewählten Aufsichtsratsmitglieder für eine Amtszeit von drei Jahren bestellt wurden, mit Ausnahme der Vorsitzenden Dr. Iris Löw-Friedrich, die für eine weitere Amtszeit von zwei Jahren wiedergewählt wurde, um eine geordnete Nachfolge nach Erreichen der maximalen Amtszeit von 12 Jahren zu ermöglichen.
Die Amtszeit des aktuellen Aufsichtsrats endet mit der Beendigung der Hauptversammlung 2026 (Iris Löw-Friedrich, Wesley Wheeler, Duncan McHale) beziehungsweise 2027 (Roland Sackers, Camilla Macapili Languille, Constanze Ulmer-Eilfort). Für die Zukunft ist auch eine Staffelung der Amtszeiten vorgesehen. Der Aufsichtsrat ernennt einen Aufsichtsratsvorsitzenden sowie einen Stellvertreter aus seinen eigenen Reihen. Prof. Dr. Iris Löw-Friedrich wurde zur Vorsitzenden des Aufsichtsrats und Roland Sackers zu ihrem Stellvertreter gewählt. Im Jahr 2025 wird der Aufsichtsrat mit der Nachfolgeplanung für seine Vorsitzende beginnen, um einen geordneten Übergang zu ermöglichen, nachdem Prof. Dr. Iris Löw-Friedrich bei der Hauptversammlung 2026 ihre maximale Amtszeit von 12 Jahren erreicht hat.
Informationen zu den aktuellen Aufsichtsratsmitgliedern finden Sie hier (in englischer Sprache).
Die Aufsichtsratsmitglieder von Evotec wurden gemäß den Empfehlungen des Kodex unabhängig von ihrem Geschlecht, ihrer Nationalität und ihrem Alter nach den Kriterien Qualifikation, berufliche Erfahrung, Befähigung und Unabhängigkeit ausgewählt. Allgemein soll der Aufsichtsrat weiterhin so zusammengesetzt sein, dass seine Mitglieder mehrheitlich unabhängig sind, einschließlich des Aufsichtsratsvorsitzenden sowie der Vorsitzenden des Prüfungs- und Compliance- und des Vergütungs- und Nominierungsausschusses, und dass sie insgesamt über die zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung der Aufgaben erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und fachlichen Erfahrungen verfügen. Es ist zu berücksichtigen, dass sich der Aufsichtsrat eine Altersgrenze gesetzt und festgelegt hat, dass mögliche Kandidaten nicht älter als 72 Jahre sein dürfen, wenn sie zur Wahl vorgeschlagen werden. Darüber hinaus hat der Aufsichtsrat derzeit zwölf Jahre als reguläre Obergrenze der Mitgliedschaft im Aufsichtsrat definiert. Eine angemessene Beteiligung von Frauen ist ebenfalls vorgesehen. So hat der Aufsichtsrat für sich eine Geschlechterquote mit einem Frauen- bzw. Männeranteil von mindestens 30 % festgelegt.
Der Aufsichtsrat hat im Hinblick auf seine Zusammensetzung und Kompetenzen konkrete Ziele festgelegt und ein Anforderungsprofil erstellt, das der Situation des Unternehmens entsprechende Qualifikationen und Kenntnisse beinhaltet. Diese Ziele und Anforderungsprofile werden regelmäßig überprüft und innerhalb des Aufsichtsrats diskutiert, um der fortschreitenden Entwicklung des Unternehmens und seinen sich zunehmend spezifizierenden und einzigartigen Angeboten mit den dazugehörigen operativen Tätigkeiten Rechnung zu tragen. In der Folge hat sich der Aufsichtsrat auf seiner Sitzung im September 2024 auf die/das aktuelle nachstehende Qualifikationsmatrix/Kompetenzprofil verständigt.
Derzeit erfüllt die Zusammensetzung des Aufsichtsrats diese Zielsetzungen: Alle Mitglieder verfügen über einen umfangreichen internationalen beruflichen Hintergrund aufgrund ihrer Tätigkeit bei verschiedenen international tätigen Unternehmen. Alle Mitglieder gelten entsprechend den nachstehenden zweidimensionalen Bewertungskriterien des Deutschen Corporate Governance Kodex als unabhängig, es sind drei Nationalitäten vertreten, und drei Mitglieder sind weiblich. Evotecs Streben nach einer „Vielfalt der Gedanken“ wird durch die Zusammensetzung eines international erfahrenen Vorstands und Aufsichtsrats mit breit gefächerten und sich ergänzenden Fähigkeiten gewährleistet.
Prof. Dr. Löw-Friedrich gilt als unabhängig im Sinne der Empfehlung C.7 des Deutschen Corporate Governance Kodex in seiner aktuellen Fassung vom 28. April 2022. Prof. Dr Löw-Friedrich war bis Ende September 2024 Vorstandsmitglied der UCB S.A., die Kunde der Evotec ist. Der Umsatz des Evotec-Konzerns mit der UCB Group liegt jedoch bei lediglich 0,5 % der Gesamtumsätze des Evotec-Konzerns, sodass keine wesentliche Geschäftsbeziehung zwischen der Evotec und der UCB im Sinne der Empfehlung C.7 anzunehmen ist. Darüber hinaus war Iris Löw-Friedrich im Vorstand von UCB für die weltweite klinische Entwicklung und den Lebenszyklus bestehender Produkte verantwortlich, nicht aber für die Wirkstoff-Findung und die präklinische Entwicklung und Herstellung, die allein Gegenstand der von Evotec für UCB erbrachten Dienstleistungen sind. Da diese Dienstleistungen nicht von signifikantem Geschäftswert sind, werden sie weder im UCB-Vorstand noch in Evotecs Aufsichtsrat diskutiert.
Des Weiteren und abweichend von Ziffer C.5 des Deutschen Corporate Governance Kodex hat Prof. Dr. Iris Löw-Friedrich auch einen Sitz im Aufsichtsrat der Fresenius SE & Co. KGaA. Dennoch verfügte Iris Löw-Friedrich stets über ausreichend Zeit, um ihre Funktion auszufüllen, einschließlich durch die Teilnahme an sämtlichen Aufsichtsrats- und Ausschusssitzungen (100 %). Im vierzehntägigen Rhythmus leitet sie formlose telefonische Aufsichtsratstreffen und führt Telefonate mit dem CEO. Hinzu kommt im Bedarfsfall der Kontakt mit anderen Vorstandsmitgliedern. Des Weiteren führt sie Gruppen- oder Einzelgespräche auf der obersten Führungsebene. Jährliche, umfangreiche Governance-Roadshows bereichern den Dialog mit Investoren und erhöhen die Resonanz. Insgesamt steht Iris Löw-Friedrich für den Austausch mit internen und externen Stakeholdern zur Verfügung und hat plausibel dargelegt, dass dies auch in Zukunft der Fall sein wird.
Herr Roland Sackers (CFO der Qiagen N.V.) ist unabhängig. Die Qiagen N.V. steht in keiner wesentlichen geschäftlichen Beziehung zur Evotec SE; weitere zur Abhängigkeit führende Umstände sind nicht ersichtlich.
Camilla Macapili Languille ist ungeachtet ihrer Position als Head of Life Sciences bei der Mubadala Investment Company als unabhängiges Aufsichtsratsmitglied anzusehen. Die Mubadala Investment Company hält an der Evotec SE etwa 7 % der stimmberechtigten Aktien und ist damit zwar wesentlich an der Evotec SE im Sinne der Ziffer C.13 des Deutschen Corporate Governance Kodex beteiligt. Gleichwohl ist die Mubadala Investment Company kein kontrollierender Aktionär im Sinne der Ziffer C.9 des Deutschen Corporate Governance Kodex. Die Abhängigkeit des Aktionärs (und damit auch von Frau Macapili Languille) ist gegeben, wenn ein Beherrschungsvertrag mit dem Aktionär besteht, der Aktionär über eine absolute Mehrheit der Stimmrechte oder zumindest über eine nachhaltige Hauptversammlungsmehrheit verfügt. Ein Stimmanteil von 7 % begründet keine nachhaltige Hauptversammlungsmehrheit zugunsten der Mubadala Investment Company und damit weder einen nicht nur vorübergehenden Interessenkonflikt noch eine Abhängigkeit aufgrund faktischer Stimmrechtsmehrheiten, zumal die Anzahl gültig abgegebener Stimmen in den vergangenen Hauptversammlungen regelmäßig deutlich über 40 % des Grundkapitals ausmachte.
Frau Dr. Constanze Ulmer-Eilfort (Rechtsanwältin bei PSP München) ist unabhängig. Die PSP München steht in keiner geschäftlichen Beziehung zur Evotec SE; weitere zur Abhängigkeit führende Umstände sind nicht ersichtlich.
Ebenso gibt es keine Hinweise auf eine mangelnde Unabhängigkeit von Dr. Duncan McHale oder Wes Wheeler.
Die Mitglieder des Aufsichtsrats nehmen die ggf. für ihre Aufgaben erforderlichen Aus- und Fortbildungsmaßnahmen eigenverantwortlich wahr.
Der Aufsichtsratsvorsitzende koordiniert die Arbeit im Aufsichtsrat und nimmt die Belange des Aufsichtsrats nach außen wahr. Der Aufsichtsratsvorsitzende steht Investoren für aufsichtsratsspezifische Themen zur Verfügung. Im Januar und Februar 2024 veranstaltete die Vorsitzende des Aufsichtsrats gemeinsam mit dem Head of Global IR & ESG, dem Global Head of HR und dem Global Head of Legal & Compliance eine Governance-Roadshow, in deren Rahmen individuelle virtuelle Konferenzen mit verschiedenen Investoren und Stimmrechtsvertretern abgehalten wurden. Die Vorsitzende gab den Teilnehmern einen strategischen Ausblick und einen Überblick über die für den Aufsichtsrat relevanten Themen sowie die Schwerpunkte in den Bereichen Umwelt, Soziales und Governance. Darüber hinaus wurde das überarbeitete System der Vorstandsvergütung erläutert, um das Feedback der Investoren und Stimmrechtsvertreter einzuholen, bevor der Vergütungsbericht des Unternehmens der Hauptversammlung zur Billigung vorgelegt wird. Im Januar 2025 wurde die nächste Governance-Roadshow durchgeführt. Das daraus hervorgehende Feedback wurde analysiert und auf der Aufsichtsratssitzung sowie auf den Sitzungen der zuständigen Ausschüsse präsentiert, um eine fundierte Entscheidungsfindung zu ermöglichen.
Aufgaben des Aufsichtsrats
Der Aufsichtsrat bestellt und entlässt die Vorstandsmitglieder und berät und überwacht den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens. Zwischen Vorstand und Aufsichtsrat finden regelmäßige Diskussionen statt, deren Vertraulichkeit von den Parteien gewahrt wird. Der Aufsichtsrat und insbesondere der Aufsichtsratsvorsitzende tauschen sich regelmäßig mit dem Vorstand aus. Der Vorstand hat dem Aufsichtsrat in zahlreichen Telefonkonferenzen, die nach Bedarf stattfanden, fortlaufend schriftlich und mündlich berichtet und dabei mit ausführlichen Analysen über das operative Geschäft der Gesellschaft sowie weitere Themen wie Strategie, Planung, Risiko- und Compliance-Managementsysteme informiert.
Der Aufsichtsrat hat gemäß der Empfehlung D.7 des Kodex regelmäßig im Rahmen der regulär stattfindenden Aufsichtsratssitzungen auch ohne den Vorstand getagt.
Zudem spielt der Aufsichtsrat eine wesentliche Rolle bei grundlegenden Entscheidungen. Zu den Entscheidungen von grundlegender Bedeutung, die der Aufsichtsrat unter den Vorbehalt seiner vorherigen Zustimmung gestellt hat, zählen vor allem:
- Angelegenheiten, die nach dem Gesellschaftsrecht die Entscheidung des Aufsichtsrats erfordern; die strategische und operative Planung (Budget), einschließlich Umsätze, Kosten, Ergebnisse, Investitionskosten und Finanzen sowie wesentliche Änderungen dieser Pläne
- Investitionen außerhalb des gewöhnlichen Dienstleistungsgeschäfts der Gesellschaft, die eine vertragliche Verpflichtung in Höhe von 15 Mio. € überschreiten, einschließlich Einlizenzierungsvereinbarungen, sofern diese nicht Teil des genehmigten Jahresbudgets sind.
- Investitionen in oder Wandeldarlehen für neue Rechtseinheiten, einschließlich M&A von über 10 Mio. €
- Wesentliche Änderungen der Beteiligung an einer bestimmten Rechtseinheit (entweder um +/- 10 % der Eigentumsverhältnisse oder mit der Wirkung, dass die Kontrolle über eine solche Gesellschaft übernommen oder verloren wird)
- Veräußerung von Kapitalbeteiligungen von über 10 %
- Kredite jeglicher Art an Dritte (andere als Wandeldarlehen im Zusammenhang von Kapitalbeteiligungen), Garantien, Pfandrechten, Anleihen oder jegliche Maßnahmen zur Kapitalakquisitionen.
- Investitionen in oder Verkauf von Land oder Immobilienbesitz.
- die Gründung neuer Geschäftsbetriebe, Änderungen bestehender Geschäftstätigkeiten, die eine wesentliche Auswirkung auf das Unternehmen haben, Änderung der Geschäftsordnung.
- Verwaltungsinstrumente und Aufteilung der Verantwortlichkeiten der Vorstandsmitglieder und der Vorstandsmitglieder der Tochterunternehmen.
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- Erklärung zur Unternehmensführung 2023 612,823 KB
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- Frühere Erklärungen zur Unternehmensführung (2013 - 2020) 2,162 MB
- Bericht des Aufsichtsrats 2024 4,931 MB

Aufsichtsratssitzungen
Die Satzung sieht vor, dass die Beschlüsse des Aufsichtsrats in der Regel im Rahmen von Sitzungen gefasst werden. Es sind jedoch auch schriftliche, telefonische, elektronisch oder mit Hilfe sonstiger Mittel der Telekommunikation durchgeführte Sitzungen und Beschlussfassungen zulässig, wenn der Aufsichtsratsvorsitzende dies für den Einzelfall bestimmt. Die Satzung bestimmt weiterhin, dass der Aufsichtsrat beschlussfähig ist, wenn mehr als die Hälfte seiner Mitglieder, persönlich oder durch schriftliche oder in sonst zulässiger Form erfolgte Stimmabgabe an der Beschlussfassung teilnehmen. Andernfalls ist der Aufsichtsrat erneut mit einer Frist von zwei Wochen zwischen Einberufung und Sitzung einzuberufen. Der Aufsichtsrat ist dann beschlussfähig, wenn mindestens drei Mitglieder an der Beschlussfassung teilnehmen. Abwesende Mitglieder können an der Beschlussfassung des Aufsichtsrats per schriftlicher Stimmabgabe teilnehmen. Beschlüsse des Aufsichtsrates werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst. Der Aufsichtsrat hat sich zudem eine Geschäftsordnung gegeben.
Es ist gewährleistet, dass jedem Aufsichtsratsmitglied für die Wahrnehmung seiner Aufgaben genügend Zeit zur Verfügung steht. Keines der Aufsichtsratsmitglieder hat mehr als fünf Aufsichtsratsmandate bei konzernexternen börsennotierten Gesellschaften. Genauso hat keines der Aufsichtsratsmitglieder, welches dem Vorstand einer börsennotierten Gesellschaft angehört, mehr als insgesamt zwei Aufsichtsratsmandate in konzerninternen börsennotierten Gesellschaften oder vergleichbare Funktionen und auch keinen Aufsichtsratsvorsitz in einer konzernexternen börsennotierten Gesellschaft.
Dem Aufsichtsrat wurden im Laufe des Jahres 2024 keine potenziellen Interessenkonflikte in seinen Reihen gemeldet.
Die Mandate der Aufsichtsratsmitglieder sowie die Geschäftsbeziehungen zu nahestehenden Personen sind auf Seite 130 des Geschäftsberichts 2024 aufgeführt.
Arbeit in den Aufsichtsratsausschüssen entspricht dem Corporate Governance Kodex
Ein wesentlicher Teil der Aufsichtsratstätigkeit besteht in der Arbeit in den Ausschüssen. Gemäß den Anforderungen des deutschen Aktiengesetzes und den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex hat der Aufsichtsrat der Evotec aus seiner Mitte einen Prüfungs- und Compliance-, einen Vergütungs- und Nominierungs- sowie einen ESG-Ausschuss gebildet.
Prüfungs- und Complianceausschuss
Der Prüfungs- und Complianceausschuss, der aus drei Mitgliedern besteht, unterstützt den Aufsichtsrat durch die unabhängige Überwachung der Finanzberichterstattung des Unternehmens sowie durch die Prüfung von Berichten. Insbesondere überprüft der Prüfungs- und Complianceausschuss die Rechnungslegungsprozesse, die Wirksamkeit des internen Kontrollsystems sowie die Abschlussprüfung. Hinzu kommt die Erörterung der Quartals- und Halbjahresberichte sowie der Risikomanagement-, IT-Sicherheits- und Compliance-Managementsysteme mit dem Vorstand. Im Rahmen der vom Aufsichtsrat beauftragten Prüfung des Konzernabschlusses überprüft der Prüfungs- und Complianceausschuss zudem mögliche Transaktionen mit nahestehenden Personen. Des Weiteren bespricht der Prüfungs- und Complianceausschuss mit den beauftragten Abschlussprüfern bestimmte Schritte und Prozesse der Prüfung, einschließlich der Unabhängigkeit der Abschlussprüfer, der Qualität, der vom Abschlussprüfer zusätzlich erbrachten Leistungen, der Erteilung des Prüfungsauftrags an den Abschlussprüfer, der Bestimmung von Prüfungsschwerpunkten, der Honorarvereinbarung sowie Compliancethemen. Der Prüfungs- und Complianceausschuss tauscht sich im Rahmen der Vorbereitung und Durchführung der Prüfung regelmäßig ohne Beteiligung des Vorstands mit dem Prüfer aus.
Die Mitglieder des Prüfungsausschusses verfügen über die geforderten Fähigkeiten und Erfahrungen. Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses Roland Sackers ist nicht nur unabhängig, als Chief Financial Officer besitzt er auch die erforderlichen besonderen Fachkenntnisse und Erfahrungen in der Anwendung von Rechnungslegungsgrundsätzen, internen Kontroll- und Risikomanagementprozessen und im Bereich der Abschlussprüfung, einschließlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung sowie der Prüfung und Billigung. Seine Expertise im Bereich Abschlussprüfung umfasst Fachkenntnisse und Erfahrungen bei der Prüfung von Jahresabschlüssen. Nachdem Dr. Mario Polywka das Amt des CEO im Januar 2024 interimistisch übernommen hat, ist Camilla Macapili Languille dem Prüfungs- und Complianceausschuss beigetreten. Aufgrund ihrer Rolle in der Mubadala Investment Company und mit ihrem beruflichen Hintergrund besitzt Camilla Macapili Languille ebenfalls Fachkenntnisse in den Bereichen Rechnungslegung und interne Kontroll- und Risikomanagementsysteme. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats und ehemalige Vorstandsmitglieder dürfen nicht Vorsitzende des Prüfungs- und Complianceausschusses werden.
Die Charta des Prüfungs- und Complianceausschusses steht hier zum Download bereit (in Englisch).
Vergütungs- und Nominierungsausschuss
Der Vergütungs- und Nominierungsausschuss ist vor allem für die Vorbereitung der Bestellung von Vorstandsmitgliedern sowie die Vorbereitung von Empfehlungen für das Vergütungssystem für den Vorstand sowie den Share Performance Plan zuständig. Darüber hinaus bereitet der Vergütungs- und Nominierungsausschuss die Nachfolgeplanung sowohl für den Vorstand als auch für den Aufsichtsrat vor. Die endgültige Entscheidung obliegt dem Aufsichtsratsplenum.
Die Charta des Vergütungs- und Ernennungsausschusses steht hier zum Download bereit (in Englisch).
ESG-Ausschuss
Angesichts der gestiegenen Bedeutung von Umwelt-, Sozial- und Governance-Aspekten im Unternehmens- und weltweiten Umfeld hat der Aufsichtsrat der Evotec 2022 einen ESG-Ausschuss gebildet. Dieser setzt sich aus mindestens zwei Aufsichtsratsmitgliedern zusammen und wird durch den CEO und den Head of Global Investor Relations & ESG unterstützt. Gemeinsam mit dem Vorstand legt der ESG-Ausschuss fortlaufend fest, welche Prioritäten Evotec in den Bereichen Umwelt, MitarbeiterInnen und Governance verfolgt, berät bei deren Umsetzung und überwacht diese.
Die Satzung des ESG-Ausschusses finden Sie hier zum Download (in Englisch).
Mitteilungen über Geschäfte von Führunspersonen (Directors Dealings)
Mitteilung über Geschäfte von Führungspersonen gemäß Artikel 19 MAR
- Angaben zum mitteilungspflichtigen Geschäft
- Bezeichnung des Finanzinstruments: AktieISIN des Finanzinstruments: DE0005664809ISIN des Finanzinstruments: DE0005664809
Anteilsbesitz der Organe
Um für Führungskräfte in Form von variablen Vergütungskomponenten langfristig Anreize zu schaffen, hat die Hauptversammlung 2012, 2015, 2017 und 2022 das für die sogenannten Share Performance Pläne („SPP 2012“, „SPP 2015“,„SPP 2017“ und "SPP 2022") benötigte bedingte Kapital beschlossen. SPP 2022 löst SPP 2012, SPP 2015 und SPP 2017 ab. Vor dem 14. Juni 2017 begebene Bezugsrechte bleiben jedoch davon unberührt.
Die konkrete Ausgestaltung der Share Performance Pläne 2012, 2015, 2017 und 2022 orientiert sich am Konzept eines Share Performance-Programms. Dieses zeichnet sich dadurch aus, dass die teilnehmenden Führungskräfte bei Erreichung anspruchsvoller Ziele zu einer variablen Vergütung in Aktien berechtigt sind. Im Unterschied zu einem herkömmlichen Aktienoptionsprogramm werden die Aktien bei Zielerreichung nicht zu einem Ausgabebetrag ausgegeben, der mindestens dem Börsenkurs der Aktie der Gesellschaft zum Zeitpunkt der Gewährung der Bezugsrechte entspricht, sondern zum jeweiligen geringsten Ausgabebetrag von derzeit € 1,00. Der wesentliche Grund dafür besteht darin, dass bei einem Share Performance-Programme der Wert der jeweiligen Aktie an die Stelle einer Barvergütung tritt, so dass die Aktien idealiter ohne Gegenleistung ausgegeben werden sollen. Ein besonderer wirtschaftlicher Vorteil für die Teilnehmer im Vergleich zu einem herkömmlichen Aktienoptionsprogramm ergibt sich daraus nicht, weil bei Gewährung der Bezugsrechte und damit von vornherein berücksichtigt wird, dass den Teilnehmern der volle Wert der Aktien (abzüglich des jeweiligen geringsten Ausgabebetrags von derzeit € 1,00) zufließt und nicht nur, wie bei einem herkömmlichen Aktienoptionsprogramm, die Differenz zwischen dem Börsenkurs bei Gewährung der Bezugsrechte und dem Börsenkurs bei Ausgabe der Aktien. Die Festlegung eines Ausgabebetrags von derzeit € 1,00 ist aktienrechtlich zwingend geboten, da eine Ausgabe neuer Aktien unter dem jeweiligen anteiligen Betrag des Grundkapitals nicht zulässig ist.
Im Rahmen dieser Pläne können Share Performance Awards von bis zu 19.000.000 Stück (4.000.000 für SPP 2012, 3.000.000 für SPP 2015, 6.000.000 für SPP 2017 und 6.000.000 für SPP 2022) auf den Inhaber lautende Stammaktien ohne Nennbetrag (Stückaktien) der Gesellschaft bei Fälligkeit an Mitglieder des Vorstands und andere Führungskräfte ausgegeben werden. Während des vierten Quartals 2016 wurden insgesamt 793.903 Awards (2015: 796.617 Awards) an die Mitglieder des Vorstands und andere ausgewählte Führungskräfte ausgegeben. Diese Awards könnten ein Maximum von 1.587.806 (2015: 1.593.234) bei Fälligkeit ausgegebenen Stückaktien erreichen. Dies ist der Fall, da ein Share Performance Award bis zu zwei Bezugsrechte auf Aktien der Gesellschaft gewährt, die wiederum den Inhaber jeweils zum Bezug einer Aktie der Gesellschaft berechtigen. Über die in den vergangenen Jahren ausgegebenen Awards wird in den jeweiligen Finanzberichten berichtet. Der Inhaber muss zum Zeitpunkt der Ausübung € 1,00 pro Aktie beisteuern. Share Performance Awards können nur ausgeübt werden, wenn und soweit bestimmte Erfolgsziele (Key Performance Indicators) erreicht werden. Diese Erfolgsziele setzen sich für SPP 2012 und SPP 2015 zusammen aus „Konzernumsatz“, „Operatives Ergebnis“, „Mittelzufluss aus Geschäftstätigkeit“ und „Aktienkurs“, von denen der Aufsichtsrat mindestens zwei pro Ausgabe bestimmen und ihre Gewichtung festlegen musste. SPP 2015 sieht darüber hinaus das Erfolgsziel „Total Shareholder Return“ (Aktienrendite) vor. Der SPP 2017 sieht nur die zwei gleichgewichteten Erfolgsziele „Aktienkurs“ und „Total Shareholder Return“ (Aktienrendite) vor. Darüber hinaus sind die gleich gewichteten Leistungsindikatoren des SPP 2022 "Umsatzerlös" und "Gesamtaktienrendite" sowie ein ESG-Modifikator.
Die wichtigsten Parameter des Share Performance Plans 2022 des Unternehmens sind in der folgenden Grafik aufgeführt.
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Aktienoptionsprogramme laufen aus
SPP 2012, SPP 2015, SPP 2017 und SPP 2022 wurden als langfristige Anreizstruktur für die Vergütung von Führungskräften implementiert, um das Aktienoptionsprogramm bei Evotec abzulösen. Ausgegebene Aktienoptionen aus den existierenden Aktienoptionsprogrammen I bis VII behalten ihre Gültigkeit.
Detaillierte Informationen zur Laufzeit der bisherigen Aktienoptionsprogramme der Gesellschaft stehen hier als Download zur Verfügung.
Compliance Office
Für einen verantwortungsvollen Umgang mit den Compliance-Risiken der Geschäftstätigkeit bedarf es eines geeigneten und wirksamen Compliance-Managementsystems. Das Compliance-Programm der Evotec SE wird durch den Compliance Officer der Gesellschaft überwacht, eine unabhängige und objektive Funktion, welche die Compliance-Angelegenheiten innerhalb des Konzerns prüft und bewertet. Es finden dazu regelmäßig konzernweite elektronische Compliance-Trainings statt, die auf die spezifischen Compliance-Themen der Gesellschaft und die damit verbundenen Risiken zugeschnitten sind. Ziel des Trainings ist es, eine dauerhafte Sensibilisierung für Compliance-Themen in allen Geschäftsprozessen zu schaffen, um sicherzustellen, dass jede Entscheidung den Compliance-Richtlinien von Evotec entspricht und Compliance-Risiken zu minimieren. Die Teilnahme ist für alle Vorstandsmitglieder und Mitarbeiter verpflichtend. Der Compliance Officer überwacht die Teilnahme an diesem Schulungsprogramm in regelmäßigen Abständen.
Das Compliance Office hilft, die oben genannten Werte in die Konzernstruktur hinein zu vermitteln und nachhaltig zu verankern.
Allen Evotec-Mitarbeitern die Möglichkeit zu geben, ihre Bedenken verantwortungsvoll und wirksam zum Ausdruck zu bringen, ist ein weiterer wichtiger Aspekt der Rechenschaftspflicht und Transparenz. Mögliche Compliance-Verstöße, Hinweise oder Fragestellungen können den entsprechenden Vorgesetzten, dem Compliance Officer der Gesellschaft oder über die weltweit erreichbare digitale Hinweisgeber-Plattform (EVOwhistle, verfügbar 24 Stunden am Tag, sieben Tage in der Woche) gemeldet werden. Betrifft ein möglicher Complianceverstoß ein Mitglied des Vorstands, wird der Vorsitzende des Prüfungs- und Complianceausschusses des Aufsichtsrats informiert. Im Jahr 2024 sind insgesamt 22 Meldungen über die Plattform EVOwhistle eingegangen, die alle bearbeitet wurden oder noch bearbeitet werden.
Daneben sind bei Evotec auch die gesetzlichen Anforderungen des Kapitalmarkts umgesetzt. Es wurde ein Ad-hoc-Ausschuss bestehend aus dem Leiter der Rechtsabteilung, dem Leiter des Konzernrechnungswesens, dem Leiter der Abteilung Investor Relations sowie der Vorstandsassistentin gebildet, welcher die Ad-hoc-Relevanz von Insiderinformationen prüft und den gesetzeskonformen Umgang mit diesen Informationen sicherstellt. Dieser Ad-hoc-Ausschuss berichtet an den Chief Executive Officer. Des Weiteren hat Evotec ergänzend zum Ethik- und Verhaltenskodex eine klare, breit kommunizierte Insider Policy. Sie erläutert die Anzeigepflichten im Zusammenhang mit Eigengeschäften von Führungskräften (Directors‘ Dealings) sowie Sperrfristen (Black-out periods) vor dem Datum der Bekanntgabe von Zwischenergebnissen. Die Insider Policy beschreibt die als Insider-Informationen anzusehenden Informationen und das damit verbundene Informations- und Handelsverbot. Des Weiteren beinhaltet die Insider Policy ein Verfahren für die vorherige Zustimmung zu Geschäften mit Aktien der Gesellschaft, das zwingend einzuhalten ist. Das Verfahren gilt für sämtliche Personen, die Führungsaufgaben wahrnehmen, darunter die Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder. Die Insider Policy wurde im Jahr 2024 in allen Einzelheiten geprüft und überarbeitet. Sämtliche Unternehmensangehörige wurden dazu angemessen geschult.
Weitere Informationen sind im Nachhaltigkeitsbericht gemäß § 289c und § 315c des HGB enthalten. Dieser Bericht findet sich auf der Internetseite von Evotec unter https://www.evotec.com/de/investor-relations/finanzpublikationen.