Corporate Governance

 

Eine gute Corporate Governance ist ein elementarer Bestandteil der Unternehmenssteuerung und Kapitalmarktkommunikation und hat für uns seit jeher groβe Bedeutung. Die öffentliche Selbstverpflichtung zu hohen Corporate Governance-Standards verstehen wir als Chance,

  • den Marktteilnehmern unseren Einsatz für ausgewogene und transparente Regeln zu demonstrieren und
  • nach innen die Bedeutung unserer klar definierten Aufgabenverteilung und Verantwortlichkeiten zu unterstreichen.

 

Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex für das Jahr 2020 nach § 161 AktG

Der Deutsche Corporate Governance Kodex (aktuell in der Fassung vom 16. Dezember 2019; der „Kodex“) enthält Grundsätze, Empfehlungen und Anregungen für den Vorstand und den Aufsichtsrat, die dazu beitragen sollen, dass die Gesellschaft im Unternehmensinteresse geführt wird. Der Kodex verdeutlicht die Verpflichtung von Vorstand und Aufsichtsrat, im Einklang mit den Prinzipien der sozialen Marktwirtschaft unter Berücksichtigung der Belange der Aktionäre, der Belegschaft und der sonstigen mit dem Unternehmen verbundenen Gruppen (Stakeholder) für den Bestand des Unternehmens und seine nachhaltige Wertschöpfung zu sorgen (Unternehmensinteresse). 

Evotec befolgt mit folgenden Ausnahmen alle Empfehlungen sowie darüber hinausgehend auch nahezu alle Anregungen des Kodex. Entsprechend erklärten Vorstand und Aufsichtsrat der Evotec SE im Dezember 2020 gemäß § 161 Aktiengesetz (AktG):

„Die Evotec SE hat im Jahr 2020 den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung der Veröffentlichung im Bundesanzeiger entsprochen und beabsichtigt, diesen Empfehlungen auch zukünftig zu entsprechen, mit den folgenden Ausnahmen:

  • Gemäß Abschnitt G des Kodex enthält die monetäre Vergütung der Vorstandsmitglieder fixe und variable Bestandteile. Die variablen Vergütungsbestandteile bestehen aus einer einjährigen variablen Vergütung im Rahmen eines Bonussystems sowie einer langfristigen Vergütung im Rahmen eines Share Performance Plans („SPP“), der von den Hauptversammlungen 2012, 2015 und 2017 genehmigt wurde. Die Share Performance Plans haben eine mehrjährige Bemessungsgrundlage und sind auf zukünftige Entwicklungen gerichtet wohingegen das Bonussystem auf der Erreichung bestimmter Zielvereinbarungen basiert, die vom Aufsichtsrat für ein bestimmtes Geschäftsjahr festgelegt werden.

  • Die Share Performance Plans entsprechen den Empfehlungen des Abschnitt G des Kodex. Insbesondere berücksichtigen sie verschiedene Erfolgsparameter und definieren ein „Maximalziel“. Da jedoch die Ausgabe der Awards unter den SPP 2012 und SPP 2015 nach Ablauf der vierjährigen Wartefrist für die Ausübung in Aktien erfolgt, gibt es zwar eine betragsmäßige Höchstgrenze für die Anzahl der Awards bei Zuteilung, jedoch keine weitere betragsmäßige Höchstgrenze für den Wert der zugeteilten Aktien. Dieser bestimmt sich allein an dem dann gültigen Aktienkurs ohne Auszahlungshöchstgrenze. Bei dem Share Performance Plan 2017 wurde eine solche Höchstgrenze von 350% des vertraglich vereinbarten Ausgabewerts festgelegt; der SPP 2017 entspricht somit dem Kodex vollumfänglich.

  • Aktienoptionen aus den existierenden Aktienoptionsprogrammen, die vor der Einführung der Share Performance Plans ausgegeben wurden, behalten ihre Gültigkeit. Die Ausübung dieser Optionen unter diesen Aktienoptionsprogrammen setzt einen Anstieg des Aktienkurses voraus. Sie ist jedoch an keine weiteren Vergleichsparameter gebunden, wie dies im Abschnitt G des Kodex empfohlen wird. Diese Entscheidung basiert auf der Tatsache, dass zum Zeitpunkt der Beschlussfassung über die entsprechenden Optionsprogramme keine relevanten Vergleichsindizes für deutsche Biotechnologiewerte verfügbar waren.“ 


Hamburg, Dezember 2020

Vorstand       Aufsichtsrat

Deutscher Corporate Governance Kodex

Der vorliegende Deutsche Corporate Governance Kodex (der „Kodex“) stellt wesentliche gesetzliche Vorschriften zur Leitung und Überwachung deutscher börsennotierter Gesellschaften (Unternehmensführung) dar und enthält international und national anerkannte Standards guter und verantwortungsvoller Unternehmensführung. Der Kodex soll das deutsche Corporate Governance System transparent und nachvollziehbar machen. Er will das Vertrauen der internationalen und nationalen Anleger, der Kunden, der Mitarbeiter und der Öffentlichkeit in die Leitung und Überwachung deutscher börsennotierter Gesellschaften fördern.

 

Erklärung zur Unternehmensführung für das Geschäftsjahr 2020

Die Prinzipien verantwortungsbewusster und guter Unternehmensführung bestimmen das Handeln der Leitungs- und Kontrollgremien der Evotec SE. Der Vorstand berichtet in dieser Erklärung – zugleich auch für den Aufsichtsrat – gemäß §§ 289f, 315d HGB sowie gem. dem Deutschen Corporate Governance Kodex über die Unternehmensführung innerhalb des Konzerns. Wir verfolgen dabei das Ziel, die Darstellung der Unternehmensführung übersichtlich und prägnant zu halten.

Corporate Governance – Definition guter Unternehmensführung

Aufgrund des Listings an der Deutschen Börse in Frankfurt sowie der internationalen Aktionärsstruktur bekennt sich Evotec sowohl zu den nationalen Regeln der Corporate Governance als auch zu den internationalen Standards. Gute und transparente Corporate Governance gewährleistet eine verantwortungsvolle, auf Wertschöpfung ausgerichtete Leitung und Kontrolle des Unternehmens. Vorstand und Aufsichtsrat von Evotec sind überzeugt, dass die Einhaltung hoher Standards im Bereich der Corporate Governance eine zentrale Rolle für den Unternehmenserfolg spielt. Hierzu gehört auch die Integrität im Umgang mit Mitarbeitern, Geschäftspartnern, Aktionären und der Öffentlichkeit, die durch vorbildliches Verhalten der Leitungs- und Kontrollgremien zum Ausdruck kommt. Als Dienstleister und Kooperationspartner ist Evotec darauf angewiesen, durch untadeliges Verhalten das Vertrauen der Kunden und Geschäftspartner zu gewinnen und zu erhalten. Ziel ist es, glaubhaft, seriös und zuverlässig zu handeln und entsprechend aufzutreten. Daher wird die Corporate Governance bei Evotec regelmäßig von Vorstand und Aufsichtsrat überprüft und weiterentwickelt.

Im Rahmen der Strategie des Vorstands werden jährlich Ziele festgelegt und kommuniziert. Dabei setzen wir in der Aufgabenerfüllung auf die Eigenverantwortlichkeit und Eigeninitiative unserer Führungskräfte und Mitarbeiter. Wir einigen uns auf klare Zielsetzungen, deren Realisierungen regelmäßig überprüft werden. Diese Zielvereinbarungen sind ein wesentlicher Bestandteil unserer Führungsphilosophie und Bestandteil unseres Vergütungssystems.

Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex gemäß § 161 AktG für das Geschäftsjahr 2020

Der Deutsche Corporate Governance Kodex (aktuell in der Fassung vom 16. Dezember 2019; der „Kodex“) enthält Grundsätze, Empfehlungen und Anregungen für den Vorstand und den Aufsichtsrat, die dazu beitragen sollen, dass die Gesellschaft im Unternehmensinteresse geführt wird. Der Kodex verdeutlicht die Verpflichtung von Vorstand und Aufsichtsrat, im Einklang mit den Prinzipien der sozialen Marktwirtschaft unter Berücksichtigung der Belange der Aktionäre, der Belegschaft und der sonstigen mit dem Unternehmen verbundenen Gruppen (Stakeholder) für den Bestand des Unternehmens und seine nachhaltige Wertschöpfung zu sorgen (Unternehmensinteresse).

Evotec befolgt mit folgenden Ausnahmen alle Empfehlungen sowie darüberhinausgehend auch nahezu alle Anregungen des Kodex. Entsprechend erklärten Vorstand und Aufsichtsrat der Evotec SE im Dezember 2020 gemäß § 161 Aktiengesetz (AktG):

Die Evotec SE hat im Jahr 2020 den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung der Veröffentlichung im Bundesanzeiger entsprochen und beabsichtigt, diesen Empfehlungen auch zukünftig zu entsprechen, mit den folgenden Ausnahmen: 

  • Gemäß Abschnitt G des Kodex enthält die monetäre Vergütung der Vorstandsmitglieder fixe und variable Bestandteile. Die variablen Vergütungsbestandteile bestehen aus einer einjährigen variablen Vergütung im Rahmen eines Bonussystems sowie einer langfristigen Vergütung im Rahmen von Share Performance Plans („SPP“), die von den Hauptversammlungen 2012, 2015 und 2017 genehmigt wurden. Die Share Performance Plans haben eine mehrjährige Bemessungsgrundlage und sind auf zukünftige Entwicklungen gerichtet, wohingegen das Bonussystem auf der Erreichung bestimmter Zielvereinbarungen basiert, die vom Aufsichtsrat für ein bestimmtes Geschäftsjahr festgelegt werden.
  • Die Share Performance Plans entsprechen den Empfehlungen des Abschnitts G des Kodex. Insbesondere berücksichtigen sie verschiedene Erfolgsparameter und definieren ein „Maximalziel“. Da jedoch die Ausgabe der Awards unter den SPP 2012 und SPP 2015 nach Ablauf der vierjährigen Wartefrist für die Ausübung in Aktien erfolgt, gibt es zwar eine betragsmäßige Höchstgrenze für die Anzahl der Awards bei Zuteilung, jedoch keine weitere betragsmäßige Höchstgrenze für den Wert der zugeteilten Aktien. Dieser entspricht allein dem zum Zeitpunkt der Ausübung gültigen Aktienkurs ohne Auszahlungshöchstgrenze. Bei dem Share Performance Plan 2017 wurde eine solche Höchstgrenze von 350 % des vertraglich vereinbarten Ausgabewerts festgelegt; der SPP 2017 entspricht somit dem Kodex vollumfänglich.
  • Aktienoptionen aus den existierenden Aktienoptionsprogrammen, die vor der Einführung der Share Performance Plans ausgegeben wurden, behalten ihre Gültigkeit. Die Ausübung dieser Optionen unter diesen Aktienoptionsprogrammen setzt einen Anstieg des Aktienkurses voraus. Sie ist jedoch an keine weiteren Vergleichsparameter gebunden, wie dies im Abschnitt G des Kodex empfohlen wird. Diese Entscheidung basiert auf der Tatsache, dass zum Zeitpunkt der Beschlussfassung über die entsprechenden Optionsprogramme keine relevanten Vergleichsindizes für deutsche Biotechnologiewerte verfügbar waren."

Die aktuelle Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex sowie die Erklärungen der letzten fünf Jahre sind auf der Evotec-Webseite unter www.evotec.com/de/invest/corporate-governance zu finden.  

Beschreibung der Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat sowie deren Zusammensetzung 

Zweistufiges Führungs- und Kontrollsystem: Vorstand und Aufsichtsrat 

Grundlegendes Merkmal der Corporate-Governance-Struktur der Evotec SE ist ein zweistufiges System mit einer klaren Trennung von Führung durch den Vorstand und Kontrolle durch den Aufsichtsrat. Der Vorstand ist für die Führung des Unternehmens verantwortlich und vertritt das Unternehmen nach außen. Aufgabe des Aufsichtsrats ist die Ernennung und Abberufung sowie die Überwachung der Vorstandsmitglieder. Nach deutschem Recht darf der Aufsichtsrat keine operativen Managemententscheidungen treffen. Beide Organe arbeiten jedoch zum Wohle des Unternehmens eng zusammen und wahren als gemeinsames Ziel die langfristige und nachhaltige Wachstumsperspektive für dessen Aktionäre. Die Hauptversammlung vertritt als Organ der Gesellschaft die Interessen der Aktionäre.

Der Vorstand berichtet dem Aufsichtsrat fortlaufend schriftlich und mündlich und informiert ausführlich über den Status der Gesellschaft. Dazu gehören auch monatliche Berichte des Vorstands, in denen er die Finanzergebnisse des Vormonats schriftlich aufbereitet und mit detaillierten Kommentaren und Erläuterungen vorstellt. Außerdem legt der Vorstand dem Aufsichtsrat das Budget für das kommende Geschäftsjahr sowie die mittelfristige Planung vor. Daneben ist der Vorstand gehalten, den Aufsichtsrat rechtzeitig über alle Geschäfte zu unterrichten, welche die Profitabilität oder die Liquidität der Gesellschaft signifikant beeinflussen können. Dadurch kann der Aufsichtsrat eine Stellungnahme zu einem solchen Geschäft abgeben, bevor dieses realisiert wird.

Über den Informationsaustausch und die Diskussion zwischen Aufsichtsrat und Vorstand hinaus erörtert der Vorsitzende des Aufsichtsrats und der Vorsitzende des Vorstands sowie weitere Mitglieder des Vorstands aktuelle und fortlaufende Themen, wann immer dies angezeigt ist.

Vorstand

Der Vorstand der Evotec SE leitet das Unternehmen in eigener Verantwortung und vertritt die Evotec SE bei Geschäften mit Dritten. Der Vorstand entwickelt die strategische Ausrichtung des Unternehmens, stimmt diese mit dem Aufsichtsrat ab und sorgt für ihre Umsetzung. Sein Handeln und seine Entscheidungen richtet der Vorstand am Unternehmensinteresse aus. Er ist dem Ziel einer nachhaltigen Steigerung des Unternehmenswertes verpflichtet unter Berücksichtigung der Interessen der Aktionäre, der Arbeitnehmer und der sonstigen Stakeholder. Die Mitglieder des Vorstands tragen gemeinsam die Verantwortung für die gesamte Geschäftsführung und entscheiden über Grundsatzfragen der Geschäftspolitik und Unternehmensstrategie sowie über die Jahres- und Mehrjahresplanung.  

Neben dem Vorstandsvorsitzenden besteht der Vorstand der Evotec SE aus drei weiteren Mitgliedern. Der Vorstandsvorsitzende koordiniert die Arbeit der Vorstandsmitglieder. Neue Vorstandsmitglieder werden für eine Dauer von maximal drei Jahren bestellt gemäß der Empfehlung B.3 des Kodex. Vertragsverlängerungen von bis zu fünf Jahren sind jedoch möglich, wie derzeitig mit dem Chief Executive Officer und dem Chief Scientific Officer vereinbart. Mitglieder des Vorstands können wiedergewählt oder aus berechtigtem Grund vorzeitig abberufen werden. Die Vorstandsmitglieder der Evotec SE nehmen nicht mehr als drei Aufsichtsratsmandate in konzernexternen börsennotierten Gesellschaften oder in Aufsichtsgremien von Gesellschaften mit vergleichbaren Anforderungen wahr. Informationen zu den einzelnen Mandaten und beruflichen Beschäftigungen der Vorstandsmitglieder sind auf Seite 138f des Geschäftsberichts 2020 aufgeführt.

Im Hinblick auf die Vielfalt (Diversity) innerhalb des Vorstands ist zu berücksichtigen, dass der Aufsichtsrat ungeachtet des Geschlechts, der Nationalität oder des Alters die Vorstandsmitglieder allein anhand von Qualifikation und Berufshintergrund auswählt. Gemäß § 111 Absatz 5 AktG legte der Aufsichtsrat der Evotec SE 2015 erstmals eine Frauenquote für den Vorstand fest, die aufgrund der gegebenen Konstellation von vier männlichen Vorstandsmitgliedern mit laufenden Verträgen 0% betrug. Diese Quote wurde 2017 aufgrund der Vertragslaufzeiten der zurzeit aktiven Vorstandsmitglieder für weitere fünf Jahre bestätigt, da ein Wechsel des Vorstands zum jetzigen Zeitpunkt nicht geplant ist. Auch bei der Entscheidung über eine Verlängerung der Verträge mit den amtierenden Vorstandsmitgliedern behält sich der Aufsichtsrat vor, die Entscheidung allein anhand von Qualifikation und Leistungsbeurteilung zu treffen, ungeachtet des Geschlechts oder der Nationalität eines Vorstandsmitglieds. Derzeit kommen zwei der vier Vorstandsmitglieder nicht aus Deutschland.

Gemäß der Empfehlung B.5 des Kodex wurde für die Vorstandsmitglieder eine Altersgrenze festgelegt. Laut § 1 Absatz 4 der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats der Evotec SE stellt der Aufsichtsrat bei der Bestellung eines Vorstandsmitglieds sicher, dass dieses Vorstandsmitglied nicht älter als 65 Jahre ist. 

Basierend auf einer Geschäftsordnung sind die Aufgaben innerhalb des Vorstands nach funktionellen Gesichtspunkten verteilt. Der Chief Executive Officer ist für die Bereiche strategische Unternehmensentwicklung einschließlich Fusionen und Übernahmen, Personalwesen, Marketing sowie Investor Relations und Unternehmenskommunikation zuständig. Dem Chief Financial Officer sind die Bereiche Finanzen, Controlling, Risikomanagement, Informationstechnologie & Unternehmensanwendungen, Recht & Compliance, Einkauf & Logistik, Gebäudemanagement und Eigenkapital zugeordnet. Der Chief Operating Officer ist für das Segment EVT Execute, Management der Partnerschaften, Unternehmensentwicklung, den globalen Geschäftsbetrieb sowie den Bereich Qualität-, Umwelt- und Gesundheit verantwortlich. Der Chief Scientific Officer ist für das Segment EVT Innovate, die Evotec BRIDGEs und geistiges Eigentum/Patentüberwachung zuständig. 

Das einzelne Mitglied des Vorstands führt das ihm zugewiesene Vorstandsressort grundsätzlich in eigener Verantwortung. Maßnahmen und Geschäfte eines Vorstandsressorts, die für das Unternehmen von außergewöhnlicher Bedeutung sind oder mit denen ein außergewöhnliches Risiko verbunden ist, bedürfen der vorherigen Zustimmung des gesamten Vorstands. Weitere Einzelheiten sind in einer Geschäftsordnung für den Vorstand geregelt. 

Die Vorstandssitzungen werden von dem Vorsitzenden des Vorstands einberufen. Jedes Vorstandsmitglied kann verlangen, dass außer den regelmäßig stattfindenden Vorstandssitzungen eine außerplanmäßige Vorstandssitzung einberufen wird. Der Vorsitzende des Vorstands leitet die Vorstandssitzungen und koordiniert die Ressorts. Personen, die nicht dem Vorstand angehören, können auf Beschluss des Vorstands zu einer Vorstandssitzung beratend hinzugezogen werden.

Über wesentliche Verhandlungen und Beschlüsse ist eine kurze Niederschrift anzufertigen. Die Beschlüsse des Vorstands werden regelmäßig in Vorstandssitzungen gefasst. Beschlüsse können jedoch auch ohne Sitzung auf schriftlichem, fernschriftlichem oder telefonischem Weg gefasst werden. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn die Mehrheit seiner Mitglieder an der Beschlussfassung teilnimmt. Beschlüsse des Vorstands werden grundsätzlich mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorstandsvorsitzenden. 

Der Aufsichtsrat hat gemeinsam mit dem Vorstand für eine langfristige Nachfolgeplanung gesorgt. Bei dieser werden neben den Anforderungen des Aktiengesetzes und des Kodex die vom Aufsichtsrat festgelegte Zielgröße für den Anteil von Frauen im Vorstand sowie die Kriterien entsprechend dem vom Aufsichtsrat für die Zusammensetzung des Vorstands beschlossenen Diversitätskonzept berücksichtigt. Unter Berücksichtigung der konkreten Qualifikationsanforderungen und der genannten Kriterien erarbeitet der Nominierungsausschuss des Aufsichtsrats ein Idealprofil, auf dessen Basis der Nominierungsausschuss eine engere Auswahl von verfügbaren Kandidaten erstellt. Mit diesen Kandidaten werden Gespräche geführt. Anschließend wird dem Aufsichtsrat eine Empfehlung zur Beschlussfassung unterbreitet. Bei Bedarf werden der Aufsichtsrat bzw. der Nominierungsausschuss bei der Entwicklung der Anforderungsprofile und der Auswahl der Kandidaten von externen Beratern unterstützt.

Aufsichtsrat

Wie in der aktuellen Satzung der Evotec SE verankert, besteht der Aufsichtsrat der Gesellschaft aus sechs Mitgliedern, die von den Aktionären durch einfachen Mehrheitsbeschluss auf der Hauptversammlung gewählt werden. Fünf der aktuellen Mitglieder sind von der Hauptversammlung 2019 gewählt worden und ihre Amtszeit läuft mit dem Ende der ordentlichen Hauptversammlung 2024 aus. Nachdem Michael Shalmi mit Wirkung zur Hauptversammlung 2020 zurückgetreten war, wählte diese Kasim Kutay zu seinem Nachfolger im Aufsichtsrat. Auch seine Amtszeit läuft mit dem Ende der ordentlichen Hauptversammlung 2024 aus. Beginn und Ende der Amtszeiten sind in der folgenden Tabelle aufgeführt: 

Amtszeiten und Ausschussmitgliedschaften der Aufsichtsratsmitglieder 

Erstmals in den Aufsichtsrat der Gesellschaft gewählt
 
Ende der Amtszeit
Prüfungs- und Complianceausschuss
Vergütungs- und Nominierungsausschuss
Prof. Dr. Wolfgang Plischke (Vorsitzender des Aufsichtsrats)
2014
2024
X (Vorsitz)
Prof. Dr. Iris Löw-Friedrich (Stellv. Vorsitzende des Aufsichtsrats)
2014
2024
X
Kasim Kutay1)
2020
2024
X
Dr. Mario Polywka
2019
2024
Roland Sackers
2019
2024
X (Vorsitz)
X
Michael Shalmi2)
2017
2024
X
Dr. Elaine Sullivan
2015
2024
X
Prof. Dr. Wolfgang Plischke (Vorsitzender des Aufsichtsrats)
Erstmals in den Aufsichtsrat der Gesellschaft gewählt
 
2014
Ende der Amtszeit 2024
Prüfungs- und Complianceausschuss
Vergütungs- und Nominierungsausschuss X (Vorsitz)
Prof. Dr. Iris Löw-Friedrich (Stellv. Vorsitzende des Aufsichtsrats)
Erstmals in den Aufsichtsrat der Gesellschaft gewählt
 
2014
Ende der Amtszeit 2024
Prüfungs- und Complianceausschuss X
Vergütungs- und Nominierungsausschuss
Kasim Kutay1)
Erstmals in den Aufsichtsrat der Gesellschaft gewählt
 
2020
Ende der Amtszeit 2024
Prüfungs- und Complianceausschuss
Vergütungs- und Nominierungsausschuss X
Dr. Mario Polywka
Erstmals in den Aufsichtsrat der Gesellschaft gewählt
 
2019
Ende der Amtszeit 2024
Prüfungs- und Complianceausschuss
Vergütungs- und Nominierungsausschuss
Roland Sackers
Erstmals in den Aufsichtsrat der Gesellschaft gewählt
 
2019
Ende der Amtszeit 2024
Prüfungs- und Complianceausschuss X (Vorsitz)
Vergütungs- und Nominierungsausschuss X
Michael Shalmi2)
Erstmals in den Aufsichtsrat der Gesellschaft gewählt
 
2017
Ende der Amtszeit 2024
Prüfungs- und Complianceausschuss
Vergütungs- und Nominierungsausschuss X
Dr. Elaine Sullivan
Erstmals in den Aufsichtsrat der Gesellschaft gewählt
 
2015
Ende der Amtszeit 2024
Prüfungs- und Complianceausschuss X
Vergütungs- und Nominierungsausschuss

1) Im Aufsichtsrat seit der Hauptversammlung im Juni 2020
2) Im Aufsichtsrat bis zur Hauptversammlung im Juni 2020

Die Aufsichtsratsmitglieder von Evotec wurden gemäß den Empfehlungen des Kodex unabhängig von ihrem Geschlecht, ihrer Nationalität oder ihrem Alter nach den Kriterien Qualifikation, berufliche Erfahrung und Befähigung, Unabhängigkeit und Vielfalt ausgewählt. Es ist allerdings zu berücksichtigen, dass sich der Aufsichtsrat eine Altersgrenze gesetzt und festgelegt hat, dass mögliche Kandidaten nicht älter als 72 Jahre sind, wenn sie zur Wahl vorgeschlagen werden. Darüber hinaus hat der Aufsichtsrat zwei vollständige Amtszeiten als reguläre Obergrenze der Mitgliedschaft im Aufsichtsrat definiert. Eine angemessene Beteiligung von Frauen ist ebenfalls vorgesehen. So hat der Aufsichtsrat für sich eine Geschlechterquote mit einem Frauen- bzw. Männeranteil von mindestens 30 % festgelegt. 

Der Aufsichtsrat hat zudem konkrete Ziele hinsichtlich seiner Zusammensetzung und Kompetenzen festgelegt und ein Kompetenz- und Fachkenntnisprofil erstellt, das die unternehmensspezifische Situation wiederspiegelt. Diese Ziele und Kompetenzprofile sehen vor, dass unter Berücksichtigung der unternehmensspezifischen Situation die Mehrheit der Aufsichtsratsmitglieder nationale und internationale Erfahrungen in den Bereichen (i) Forschung und Entwicklung, (ii) Finanzen, Kapitalmärkte, Recht, Corporate Governance, (iii) Marketing, Vertrieb und operatives Geschäft sowie (iv) (öffentliches) Gesundheitswesen besitzt. Zudem sollen mögliche Interessenskonflikte vermieden werden, indem mögliche Kandidaten für den Aufsichtsrat bereits bei der Auswahl genauestens überprüft werden. Weiterhin soll der Aufsichtsrat so zusammengesetzt werden, dass seine Mitglieder mehrheitlich unabhängig sind und insgesamt über die zur ordnungsgemäßen Wahrnehmungen der Aufgaben erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und fachlichen Erfahrungen verfügen.

Derzeit erfüllt die Zusammensetzung des Aufsichtsrats diese Ziele und Kompetenzprofile: Fünf Mitglieder gelten nach den Bewertungskriterien des Deutschen Corporate Governance Kodex als unabhängig, es sind zwei unterschiedliche Nationalitäten vertreten und zwei Mitglieder sind weiblich. Lediglich Dr. Mario Polywka, bis 31. Dezember 2018 COO von Evotec, der auf Empfehlung einer Gruppe von Aktionären, die gemeinsam über 25 % der Stimmrechte des Unternehmens halten, in den Aufsichtsrat gewählt wurde, wird als nicht unabhängig betrachtet. Prof. Dr. Wolfgang Plischke (Aufsichtsratsmitglied der Bayer AG) ist unabhängig. Die Doppelmitgliedschaft im Aufsichtsrat zweier in geschäftlichen Beziehungen stehender Gesellschaften begründet kein Abhängigkeitsverhältnis, da ein Aufsichtsratsmitglied in erster Linie Kontroll- und Überwachungsfunktionen ausübt und nicht operativ tätig ist; etwas anderes kann sich allenfalls aus einer besonderen Aufsichtsratsstellung im Einzelfall ergeben, welche hier jedoch nicht gegeben ist. Frau Prof. Dr. Iris Löw-Friedrich (Vorstand (Chief Medical Officer) und Head of Development & Medical Practices der UCB S.A.) ist nach Auffassung der Gesellschaft ebenfalls unabhängig. Ihre Vorstandstätigkeit bei der UCB S.A., die in geschäftlicher Beziehung zur Evotec SE steht, begründet keine Abhängigkeit. Geschäftliche Beziehungen sind nur in Ausnahmefällen geeignet, einen wesentlichen und nicht nur vorübergehenden Interessenkonflikt zu begründen. Der Aufsichtsrat hat keinen Einfluss auf das Auftragsvolumen, den Fortbestand oder die Erweiterung der geschäftlichen Beziehung; dies obliegt dem Vorstand der Evotec SE, der nicht nur die Gesellschaft vertritt (§ 78 AktG), sondern auch die Entscheidung darüber unter eigenen Verantwortung trifft (§ 76 Abs. 1 AktG). Eine sich kreuzende Organstellung liegt ebenfalls nicht vor. Herr Kasim Kutay ist trotz seiner Vorstandsstellung bei der Novo Holding A/S als unabhängiges Aufsichtsratsmitglied anzusehen. Die Novo Holding A/S hält an der Evotec SE 10,58 % der stimmberechtigten Aktien und ist damit kein kontrollierender Aktionär. Eine zur Unabhängigkeit des Aktionärs (und damit auch von Herrn Kutay) führende Kontrolle wäre gegeben, wenn ein Beherrschungsvertrag mit dem Aktionär besteht, der Aktionär über die absolute Mehrheit der Stimmrechte oder zumindest über eine nachhaltige Hauptversammlungsmehrheit verfügt. Ein Stimmanteil von 10,58 % begründet keine nachhaltige Hauptversammlungsmehrheit zugunsten der Novo Holding A/S und damit keinen Interessenkonflikt, zumal die Anzahl gültig abgegebener Stimmen in den vergangenen Hauptversammlungen regelmäßig deutlich über 40 % des Grundkapitals ausmachte. Frau Dr. Elaine Sullivan (ehemalige CEO von Carrick Therapeutics Ltd) ist ebenfalls unabhängig. Die Evotec SE hält an Carrick Therapeutics Ltd ca. 4,5 % der Anteile. Derzeit ist Evotec kein wesentlicher Partner der Carrick Therapeutics Ltd. Ein der Unabhängigkeit entgegenstehender Interessenkonflikt besteht daher nicht, und zwar aus zwei Gründen: (1) Die Beteiligungsrechte der Evotec SE an der Carrick Therapeutics Ltd nimmt der Vorstand der Evotec SE wahr, und zwar gem. § 76 Abs. 1 AktG in eigener Verantwortung; ein Aufsichtsratsmitglied hat insbesondere auf die Stimmabgabe bei den Gesellschafterbeschlüssen der Carrick Therapeutics Ltd (z.B. Entlastung) keinen Einfluss; (2) eine sich kreuzende Organstellung liegt nicht vor. Auch sind keine anderen bedeutsamen Verbindungen zu Vorstandsmitgliedern der Gesellschaft durch die Beteiligung in anderen Gesellschaften oder Organisationen erkennbar. Herr Roland Sackers (CFO der Qiagen N.V.) ist unabhängig. Die Qiagen N.V. steht in keiner wesentlichen geschäftlichen Beziehung zur Evotec SE; weitere zur Abhängigkeit führende Umstände sind nicht ersichtlich.

Die gegenwärtige Zusammensetzung des Aufsichtsrats entspricht dem beschriebenen und zuletzt 2020 im Rahmen der Nachwahl zum Aufsichtsrat bestätigten Kompetenzprofil:

 

Forschung und Entwicklung
Finanzen, Kapitalmärkte, Recht, Corporate Governance
Marketing, Vertrieb, operatives Geschäft
(öffentliches) Gesundheitswesen
Nationalität/ Alter
Unabhängigkeit
Prof. Dr. Wolfgang Plischke (Vorsitzender des Aufsichtsrats)
X
X
1951
Deutsch
X
Prof. Dr. Iris Löw-Friedrich (Stellv. Vorsitzende des Aufsichtsrats)
X
X
1960
Deutsch
X
Dr. Mario Polywka
X
X
1963
Britisch
Roland Sackers
X
1968 
Deutsch
X
Kasim Kutay
X
X
1965
Britisch
X
Dr. Elaine Sullivan
X
X
1961
Britisch
X
Prof. Dr. Wolfgang Plischke (Vorsitzender des Aufsichtsrats)
Forschung und Entwicklung
Finanzen, Kapitalmärkte, Recht, Corporate Governance
Marketing, Vertrieb, operatives Geschäft X
(öffentliches) Gesundheitswesen X
Nationalität/ Alter 1951
Deutsch
Unabhängigkeit X
Prof. Dr. Iris Löw-Friedrich (Stellv. Vorsitzende des Aufsichtsrats)
Forschung und Entwicklung X
Finanzen, Kapitalmärkte, Recht, Corporate Governance
Marketing, Vertrieb, operatives Geschäft
(öffentliches) Gesundheitswesen X
Nationalität/ Alter 1960
Deutsch
Unabhängigkeit X
Dr. Mario Polywka
Forschung und Entwicklung X
Finanzen, Kapitalmärkte, Recht, Corporate Governance
Marketing, Vertrieb, operatives Geschäft X
(öffentliches) Gesundheitswesen
Nationalität/ Alter 1963
Britisch
Unabhängigkeit
Roland Sackers
Forschung und Entwicklung
Finanzen, Kapitalmärkte, Recht, Corporate Governance X
Marketing, Vertrieb, operatives Geschäft
(öffentliches) Gesundheitswesen
Nationalität/ Alter 1968 
Deutsch
Unabhängigkeit X
Kasim Kutay
Forschung und Entwicklung
Finanzen, Kapitalmärkte, Recht, Corporate Governance X
Marketing, Vertrieb, operatives Geschäft X
(öffentliches) Gesundheitswesen
Nationalität/ Alter 1965
Britisch
Unabhängigkeit X
Dr. Elaine Sullivan
Forschung und Entwicklung X
Finanzen, Kapitalmärkte, Recht, Corporate Governance
Marketing, Vertrieb, operatives Geschäft X
(öffentliches) Gesundheitswesen
Nationalität/ Alter 1961
Britisch
Unabhängigkeit X

Die Mitglieder des Aufsichtsrats nehmen die für ihre Aufgaben erforderlichen Aus- und Fortbildungsmaßnahmen eigenverantwortlich wahr.

Der Aufsichtsrat ernennt einen Aufsichtsratsvorsitzenden sowie einen Stellvertreter aus seinen eigenen Reihen. Der Aufsichtsratsvorsitzende koordiniert die Arbeit im Aufsichtsrat und nimmt die Belange des Aufsichtsrats nach außen wahr. Der Aufsichtsratsvorsitzende steht auf Anfrage für aufsichtsratsspezifische Themen für Investoren zur Verfügung. 

Die Mitglieder des Aufsichtsrates werden für fünf Jahre gewählt und können bis zu einer Gesamtzeit von maximal zwei vollen Amtszeiten wiedergewählt werden. 

Der Aufsichtsrat bestellt und entlässt die Vorstandsmitglieder und berät und überwacht den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens. Zwischen Vorstand und Aufsichtsrat findet eine offene Diskussion statt, deren Vertraulichkeit von den Parteien gewahrt wird. Der Aufsichtsrat und insbesondere der Aufsichtsratsvorsitzende tauschen sich regelmäßig mit dem Vorstand aus. Der Vorstand hat dem Aufsichtsrat in zahlreichen Telefonkonferenzen, die nach Bedarf stattfanden, fortlaufend schriftlich und mündlich berichtet und dabei mit ausführlichen Analysen über das operative Geschäft der Gesellschaft sowie weitere aktuelle Themen wie Strategie, Planung, Risikomanagement und Compliance Managementsysteme informiert.

Der Aufsichtsrat hat gemäß der Empfehlung D.7 des Kodex regelmäßig im Rahmen der regulär stattfindenden Aufsichtsratssitzungen auch ohne den Vorstand getagt.

Zudem spielt der Aufsichtsrat eine wesentliche Rolle bei grundlegenden Entscheidungen. Zu den Entscheidungen von grundlegender Bedeutung, die der Aufsichtsrat unter den Vorbehalt seiner vorherigen Zustimmung gestellt hat, zählen vor allem:

  • Angelegenheiten, die nach dem Gesellschaftsrecht die Entscheidung des Aufsichtsrats erfordern; 
  • die strategische und operative Ausrichtung der Gesellschaft;
  • die jährlichen Budgetziele und wesentliche Abweichungen von hierzu getroffenen Beschlüssen;
  • wesentliche Änderungen in der Entwicklungspipeline;
  • Investitionen außerhalb des üblichen Geschäfts von über 5 Mio. €, einschließlich Einlizenzierungen;
  • Gründung und Erwerb von Unternehmen oder wesentliche Veränderungen der Konzernstruktur durch entweder +/- 5 % Eigentumsveränderung oder im Sinne einer Kontrollübernahme oder eines Kontrollverlustes einer Gesellschaft;
  • Verträge außerhalb des üblichen Geschäftsbetriebs, die deutlich von der üblichen Risikostruktur abweichen;
  • Auslizenzierungen mit einem Gesamtwert von über 300 Mio. €;
  • die Gewährung von Darlehen sowie die Abgabe von Garantien, Pfandrechten, Anleihen oder sonstigen Sicherheitsleistungen;
  • der Erwerb oder die Veräußerung von Grundstücken sowie
  • die Gründung neuer Geschäftsbetriebe oder wesentliche Änderungen bestehender Geschäftsbetriebe

Die Satzung sieht vor, dass die Beschlüsse des Aufsichtsrats in der Regel in Sitzungen gefasst werden. Es sind jedoch auch schriftliche, telefonische, fernschriftliche, per Telefax oder mit Hilfe sonstiger Mittel der Telekommunikation durchgeführte Sitzungen und Beschlussfassungen zulässig, wenn der Aufsichtsratsvorsitzende dies für den Einzelfall bestimmt. Die Satzung bestimmt weiterhin, dass der Aufsichtsrat beschlussfähig ist, wenn mehr als die Hälfte seiner Mitglieder, persönlich oder durch schriftliche oder in sonst zulässiger Form erfolgte Stimmabgabe an der Beschlussfassung teilnehmen. Andernfalls ist der Aufsichtsrat erneut mit einer Frist von zwei Wochen zwischen Einberufung und Sitzung einzuberufen. Der Aufsichtsrat ist dann beschlussfähig, wenn mindestens drei Mitglieder an der Beschlussfassung teilnehmen. Abwesende Mitglieder können an der Beschlussfassung des Aufsichtsrats per schriftliche Stimmabgabe teilnehmen. Beschlüsse des Aufsichtsrates werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst. Der Aufsichtsrat hat sich zudem eine Geschäftsordnung gegeben (siehe www.evotec.com; Bereich Invest). 

Es ist gewährleistet, dass jedes Aufsichtsratsmitglied für die Wahrnehmung seiner Aufgaben genügend Zeit zur Verfügung steht. Keines der Aufsichtsratsmitglieder hat mehr als fünf Aufsichtsratsmandate bei konzernexternen börsennotierten Gesellschaften. Genauso hat keines der Aufsichtsratsmitglieder, welches dem Vorstand einer börsennotierten Gesellschaft angehört, mehr als insgesamt zwei Aufsichtsratsmandaten in konzerninternen börsennotierten Gesellschaften oder vergleichbare Funktionen und auch keinen Aufsichtsratsvorsitz in einer konzernexternen börsennotierten Gesellschaft. 

Im Jahr 2020 wurden dem Aufsichtsrat keine Interessenkonflikte seiner Mitglieder bekannt. 

Einen Überblick über seine Arbeit gibt der Bericht des Aufsichtsrats, der als Teil des Geschäftsberichts auf der Internetseite der Gesellschaft (www.evotec.com) im Bereich Invest veröffentlicht ist.

Die Mandate der Aufsichtsratsmitglieder sowie die Geschäftsbeziehungen zu nahestehenden Personen sind auf den Seiten 138f und 132 des Geschäftsberichts 2020 aufgeführt.

Arbeit in den Aufsichtsratsausschüssen entspricht dem Corporate Governance Kodex

Ein wesentlicher Teil der Aufsichtsratstätigkeit besteht in der Arbeit in den Ausschüssen. Der Aufsichtsrat der Evotec SE hat aus seiner Mitte gemäß den Anforderungen des Aktiengesetzes sowie den Empfehlungen des Kodex einen Prüfungs- und Complianceausschuss sowie einen Vergütungs- und Nominierungsausschuss gebildet. Die Besetzung der Ausschüsse entspricht den Vorgaben des Kodex.

Der dreiköpfige Prüfungs- und Complianceausschuss unterstützt den Aufsichtsrat bei der unabhängigen Aufsicht über die Finanzberichterstattung und deren Prüfung. Der Prüfungs- und Complianceausschuss überprüft insbesondere die Rechnungslegungsprozesse, die Wirksamkeit des internen Kontrollsystems sowie die Wirtschaftsprüfung. Dazu gehört auch die Erörterung der Quartals- und Halbjahresberichte sowie der Risikomanagement- und Compliance-Managementsysteme mit dem Vorstand. Zudem bespricht der Prüfungs- und Complianceausschuss im Rahmen des vom Aufsichtsrat erteilten Prüfungsauftrags an die Abschlussprüfer einzelne Prüfungsabschnitte und  prozesse mit den beauftragten Abschlussprüfern, einschließlich der Unabhängigkeit der Abschlussprüfer, der vom Abschlussprüfer zusätzlich erbrachten Leistungen, der Erteilung des Prüfungsauftrags an den Abschlussprüfer, der Bestimmung von Prüfungsschwerpunkten, der Honorarvereinbarung sowie Compliance-Themen. Die Mitglieder des Prüfungsausschusses verfügen über die geforderten Kenntnisse und Erfahrung. Als Finanzvorstand ist Roland Sackers nicht nur unabhängig, sondern verfügt auch über die erforderlichen Fachkenntnisse und Erfahrungen in der Anwendung von Rechnungslegungsgrundsätzen und internen Kontrollprozessen. Dabei wird beachtet, dass weder der Aufsichtsratsvorsitzende noch ein ehemaliges Vorstandsmitglied den Vorsitz im Prüfungsausschuss innehat. Der Prüfungs- und Complianceausschuss kommt mindestens viermal im Jahr zusammen. Die Statuten des Prüfungsausschusses können auf der Internetseite der Gesellschaft unter dem Link https://www.evotec.com/de/invest/corporate-governance eingesehen werden.

Der Vergütungs- und Nominierungsausschuss ist vor allem für die Vorbereitung der Bestellung von Vorstandsmitgliedern sowie die Vorbereitung des Vergütungssystems für den Vorstand einschließlich des Share Performance Plans zuständig. Die Beschlussfassung darüber erfolgt im Aufsichtsratsplenum. 

Die Besetzung der Ausschüsse entspricht den Vorgaben des Kodex. Detaillierte Informationen zur Zusammensetzung der Ausschüsse des Aufsichtsrats der Evotec SE sind in der oben abgebildeten Tabelle dargestellt.

Effizienzprüfung des Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat und seine Ausschüsse führen regelmäßig die im Kodex empfohlene Effizienzprüfung durch. Die geforderte Effizienzprüfung wurde mit Hilfe von Fragebögen intern durchgeführt. Diese Prüfung hat im Jahr 2020 ergeben, dass der Aufsichtsrat effizient organisiert ist und dass das Zusammenwirken von Aufsichtsrat und Vorstand professionell und konstruktiv funktioniert. Die Zusammenarbeit innerhalb des Aufsichtsrats sowie mit dem Vorstand ist von einem hohen Maß an Vertrauen und Offenheit geprägt. Ferner bestätigte die Effizienzprüfung eine angemessene Informationsversorgung des Aufsichtsrats durch den Vorstand. Mit dem Ergebnis der Effizienzprüfung hat sich der Aufsichtsrat in seiner Sitzung im Dezember 2020 auseinandergesetzt. Grundsätzlicher Veränderungsbedarf besteht nicht. Einzelne Anregungen wurden jedoch aufgegriffen und umgesetzt. Die nächste Überprüfung ist im Jahr 2022 geplant.

Vergütung von Vorstand und Aufsichtsrat

Die Evotec SE entspricht den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex, die Vergütungen für den Vorstand und den Aufsichtsrat individualisiert offen zu legen. Detaillierte Ausführungen zur Vergütung der Vorstände, unterschieden nach festen und variablen Vergütungsbestandteilen sowie sonstiger Nebenleistungen, und der Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder sind in einem gesonderten Kapitel „Vergütungsbericht“ des Lageberichts dargestellt. Der Lagebericht ist als Teil des Geschäftsberichts auf der Internetseite der Gesellschaft im Bereich Invest unter https://www.evotec.com/de/invest/finanzpublikationen veröffentlicht. Die Vergütung von Vorstand und Aufsichtsrat wird zudem auf der Internetseite unter www.evotec.com/de/invest/corporate-governance im Bereich Invest offengelegt.

Das System der Vorstandsvergütung wurde der Hauptversammlung zuletzt 2019 vorgestellt und mit einer Mehrheit von 89 % angenommen.

Die Gesellschaft hat eine Vermögensschadenhaftpflicht-Versicherung für die Vorstandsmitglieder, die Mitglieder des Aufsichtsrats, die Mitglieder des engeren Führungskreises sowie die Mitglieder der Geschäftsleitung von Tochtergesellschaften abgeschlossen. Die Kosten für diese Versicherung wurden von der Gesellschaft getragen. Für die Mitglieder des Aufsichtsrats wurde ein angemessener Selbstbehalt vereinbart. Für die Mitglieder des Vorstands steht die Höhe des vereinbarten Selbstbehalts im Einklang mit dem Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung (VorstAG).

Directors’ Dealings

Nach der europäischen Marktmissbrauchsverordnung sind Mitglieder des Vorstands, des Aufsichtsrats und Mitglieder des engeren Führungskreises von Evotec sowie ihnen nahestehende Personen verpflichtet, den Handel mit Evotec-Aktien offen zu legen, sofern die gesetzliche Bagatellgrenze von 5.000,00 € im Kalenderjahr überschritten wird. Zudem hat Evotec eine Insider-Policy (siehe unter www.evotec.com, Bereich Invest) aufgestellt, die den Handel mit Wertpapieren des Unternehmens für Organmitglieder und Unternehmensangehörige regelt und die erforderliche Transparenz sicherstellt.

Im Jahr 2020 wurden die folgenden meldepflichtigen Wertpapiergeschäfte bekannt gegeben:

Datum
Name
Funktion
Geschäftsart
Stückzahl
Preis
Geschäftsvolumen
15.12.2020
Cord Dohrmann
Mitglied des Vorstandes
Ausübung gegen Cash Settlement (Share Performance Plan)
111.376
25,53 EUR
2.843.741,13 EUR
07.12.2020
Craig Johnstone
Mitglied des Vorstandes
Ausübung gegen Cash Settlement (Share Performance Plan)
4.000
25,01 EUR 
100.058,40 EUR
 
26.11.2020
Cord Dohrmann
Mitglied des Vorstandes
Ausübung gegen Cash Settlement (Aktienoptionsprogramme)
32.594
 
22,38 EUR
729.535,21 EUR
13.11.2020
Mario Polywka
Mitglied des Aufsichtsrats
Ausübung gegen Cash Settlement (Share Performance Plan)
107.908
 
24,23 EUR
2.614.729,54 EUR
02.09.2020
Werner Lanthaler
Mitglied des Vorstandes
Erwerb von Aktien durch Ausübung von Aktienoptionen (Share Performance Plan)
11.576
22,01 EUR
254.787,76 EUR
02.09.2020
Werner Lanthaler
Mitglied des Vorstandes
Ausübung gegen Cash Settlement (Share Performance Plan)
11.824
22,01 EUR
260.246,24 EUR
02.09.2020
Werner Lanthaler
Mitglied des Vorstandes
Erwerb von Aktien durch Ausübung von Aktienoptionen (Share Performance Plan)
8.244
21,8267 EUR
179.939,31 EUR
02.09.2020
Werner Lanthaler
Mitglied des Vorstandes
Ausübung gegen Cash Settlement (Share Performance Plan)
 
8.356
21,8267 EUR 
182.383,91 EUR
31.08.2020
Werner Lanthaler
Mitglied des Vorstandes
Erwerb von Aktien durch Ausübung von Aktienoptionen (Share Performance Plan)
19.746
21,1379 EUR
417.769,46 EUR
31.08.2020
Werner Lanthaler
Mitglied des Vorstandes
Ausübung gegen Cash Settlement (Share Performance Plan)
20.236
21,1379 EUR
427.746,54 EUR
28.08.2020
Werner Lanthaler
Mitglied des Vorstandes
Erwerb von Aktien durch Ausübung von Aktienoptionen (Share Performance Plan)
41.034
21,1122 EUR
866.318,01 EUR
28.08.2020
Werner Lanthaler
Mitglied des Vorstandes
Ausübung gegen Cash Settlement (Share Performance Plan)
 
42.050
21,1122 EUR
887.768,01 EUR
28.08.2020
Cord Dohrmann
Mitglied des Vorstandes
Erwerb von Aktien durch Ausübung von Aktienoptionen (Share Performance Plan)
20.000
21,1122EUR
422.244,00 EUR
28.08.2020
Cord Dohrmann
Mitglied des Vorstandes
Ausübung gegen Cash Settlement (Share Performance Plan)
31.215
21,1122 EUR
659.017,32 EUR
14.08.2020
Werner Lanthaler
Mitglied des Vorstandes
Erwerb von Aktien durch Ausübung von Aktienoptionen (Share Performance Plan)
20.000
21,7 EUR
434.000,00 EUR
22.06.2020
Werner Lanthaler
Mitglied des Vorstandes
Erwerb von Aktien durch Ausübung von Aktienoptionen (Share Performance Plan)
40.524
24,2403 EUR
982.313,92 EUR
22.06.2020
Werner Lanthaler
Mitglied des Vorstandes
Ausübung gegen Cash Settlement (Share Performance Plan)
41.476
24,2403 EUR
1.005.390,68 EUR
03.06.2020
Cord Dohrmann
Mitglied des Vorstandes
Ausübung gegen Cash Settlement (Share Performance Plan)
30.000
23,3362 EUR
700.086,00 EUR
21.02.2020
Cord Dohrmann
Mitglied des Vorstandes
Ausübung gegen Cash Settlement (Share Performance Plan)
30.000
24,9126 EUR
747.378,00 EUR
29.01.2020
Craig Johnstone
Mitglied des Vorstandes
Ausübung gegen Cash Settlement (Share Performance Plan)
1.250
24,6308 EUR
30.788,50 EUR
29.01.2020
Craig Johnstone
Mitglied des Vorstandes
Ausübung gegen Cash Settlement (Share Performance Plan)
19.836
24,6308 EUR
488.576,55 EUR
10.01.2020
Mario Polywka
Mitglied des Aufsichtsrats
Ausübung gegen Cash Settlement (Share Performance Plan)
127.155
22,7879 EUR
2.897.595,42 EUR
Datum 15.12.2020
Name Cord Dohrmann
Funktion Mitglied des Vorstandes
Geschäftsart Ausübung gegen Cash Settlement (Share Performance Plan)
Stückzahl 111.376
Preis 25,53 EUR
Geschäftsvolumen 2.843.741,13 EUR
Datum 07.12.2020
Name Craig Johnstone
Funktion Mitglied des Vorstandes
Geschäftsart Ausübung gegen Cash Settlement (Share Performance Plan)
Stückzahl 4.000
Preis
25,01 EUR 
Geschäftsvolumen 100.058,40 EUR
 
Datum 26.11.2020
Name Cord Dohrmann
Funktion Mitglied des Vorstandes
Geschäftsart Ausübung gegen Cash Settlement (Aktienoptionsprogramme)
Stückzahl
32.594
 
Preis 22,38 EUR
Geschäftsvolumen 729.535,21 EUR
Datum 13.11.2020
Name Mario Polywka
Funktion Mitglied des Aufsichtsrats
Geschäftsart Ausübung gegen Cash Settlement (Share Performance Plan)
Stückzahl
107.908
 
Preis 24,23 EUR
Geschäftsvolumen 2.614.729,54 EUR
Datum 02.09.2020
Name Werner Lanthaler
Funktion Mitglied des Vorstandes
Geschäftsart Erwerb von Aktien durch Ausübung von Aktienoptionen (Share Performance Plan)
Stückzahl 11.576
Preis 22,01 EUR
Geschäftsvolumen 254.787,76 EUR
Datum 02.09.2020
Name Werner Lanthaler
Funktion Mitglied des Vorstandes
Geschäftsart Ausübung gegen Cash Settlement (Share Performance Plan)
Stückzahl 11.824
Preis 22,01 EUR
Geschäftsvolumen 260.246,24 EUR
Datum 02.09.2020
Name Werner Lanthaler
Funktion Mitglied des Vorstandes
Geschäftsart Erwerb von Aktien durch Ausübung von Aktienoptionen (Share Performance Plan)
Stückzahl 8.244
Preis 21,8267 EUR
Geschäftsvolumen 179.939,31 EUR
Datum 02.09.2020
Name Werner Lanthaler
Funktion Mitglied des Vorstandes
Geschäftsart
Ausübung gegen Cash Settlement (Share Performance Plan)
 
Stückzahl 8.356
Preis
21,8267 EUR 
Geschäftsvolumen 182.383,91 EUR
Datum 31.08.2020
Name Werner Lanthaler
Funktion Mitglied des Vorstandes
Geschäftsart Erwerb von Aktien durch Ausübung von Aktienoptionen (Share Performance Plan)
Stückzahl 19.746
Preis 21,1379 EUR
Geschäftsvolumen 417.769,46 EUR
Datum 31.08.2020
Name Werner Lanthaler
Funktion Mitglied des Vorstandes
Geschäftsart Ausübung gegen Cash Settlement (Share Performance Plan)
Stückzahl 20.236
Preis 21,1379 EUR
Geschäftsvolumen 427.746,54 EUR
Datum 28.08.2020
Name Werner Lanthaler
Funktion Mitglied des Vorstandes
Geschäftsart Erwerb von Aktien durch Ausübung von Aktienoptionen (Share Performance Plan)
Stückzahl 41.034
Preis 21,1122 EUR
Geschäftsvolumen 866.318,01 EUR
Datum 28.08.2020
Name Werner Lanthaler
Funktion Mitglied des Vorstandes
Geschäftsart
Ausübung gegen Cash Settlement (Share Performance Plan)
 
Stückzahl 42.050
Preis 21,1122 EUR
Geschäftsvolumen 887.768,01 EUR
Datum 28.08.2020
Name Cord Dohrmann
Funktion Mitglied des Vorstandes
Geschäftsart Erwerb von Aktien durch Ausübung von Aktienoptionen (Share Performance Plan)
Stückzahl 20.000
Preis 21,1122EUR
Geschäftsvolumen 422.244,00 EUR
Datum 28.08.2020
Name Cord Dohrmann
Funktion Mitglied des Vorstandes
Geschäftsart Ausübung gegen Cash Settlement (Share Performance Plan)
Stückzahl 31.215
Preis 21,1122 EUR
Geschäftsvolumen 659.017,32 EUR
Datum 14.08.2020
Name Werner Lanthaler
Funktion Mitglied des Vorstandes
Geschäftsart Erwerb von Aktien durch Ausübung von Aktienoptionen (Share Performance Plan)
Stückzahl 20.000
Preis 21,7 EUR
Geschäftsvolumen 434.000,00 EUR
Datum 22.06.2020
Name Werner Lanthaler
Funktion Mitglied des Vorstandes
Geschäftsart Erwerb von Aktien durch Ausübung von Aktienoptionen (Share Performance Plan)
Stückzahl 40.524
Preis 24,2403 EUR
Geschäftsvolumen 982.313,92 EUR
Datum 22.06.2020
Name Werner Lanthaler
Funktion Mitglied des Vorstandes
Geschäftsart Ausübung gegen Cash Settlement (Share Performance Plan)
Stückzahl 41.476
Preis 24,2403 EUR
Geschäftsvolumen 1.005.390,68 EUR
Datum 03.06.2020
Name Cord Dohrmann
Funktion Mitglied des Vorstandes
Geschäftsart Ausübung gegen Cash Settlement (Share Performance Plan)
Stückzahl 30.000
Preis 23,3362 EUR
Geschäftsvolumen 700.086,00 EUR
Datum 21.02.2020
Name Cord Dohrmann
Funktion Mitglied des Vorstandes
Geschäftsart Ausübung gegen Cash Settlement (Share Performance Plan)
Stückzahl 30.000
Preis 24,9126 EUR
Geschäftsvolumen 747.378,00 EUR
Datum 29.01.2020
Name Craig Johnstone
Funktion Mitglied des Vorstandes
Geschäftsart Ausübung gegen Cash Settlement (Share Performance Plan)
Stückzahl 1.250
Preis 24,6308 EUR
Geschäftsvolumen 30.788,50 EUR
Datum 29.01.2020
Name Craig Johnstone
Funktion Mitglied des Vorstandes
Geschäftsart Ausübung gegen Cash Settlement (Share Performance Plan)
Stückzahl 19.836
Preis 24,6308 EUR
Geschäftsvolumen 488.576,55 EUR
Datum 10.01.2020
Name Mario Polywka
Funktion Mitglied des Aufsichtsrats
Geschäftsart Ausübung gegen Cash Settlement (Share Performance Plan)
Stückzahl 127.155
Preis 22,7879 EUR
Geschäftsvolumen 2.897.595,42 EUR

Anteilsbesitz von Vorstand und Aufsichtsrat

Der Aktienbesitz der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats teilte sich am 31. Dezember 2020 wie folgt auf:

Aktien
Aktienoptionen
Ausstehende Aktien von ausgeübten Share Performance Awards
Nicht ausgeübte ausgegebene Share Performance Awards (gesamt) 
Management Board
Dr. Werner Lanthaler
1.232.878
-
377.674
242.940
Enno Spillner
-
-
92.589
61.861
Dr. Cord Dohrmann
165.991
-
-
74.965
Dr. Craig Johnstone
-
-
16.115
41.870
Supervisory Board
Prof. Dr Wolfgang Plischke
-
-
-
-
Prof. Dr Iris Löw-Friedrich
-
-
-
-
Kasim Kutay
-
-
-
-
Dr. Mario Polywka
-
-
-
45.393
Roland Sackers
-
-
-
-
Dr. Elaine Sullivan
-
-
-
-
Management Board  
Aktien
Aktienoptionen
Ausstehende Aktien von ausgeübten Share Performance Awards
Nicht ausgeübte ausgegebene Share Performance Awards (gesamt) 
Dr. Werner Lanthaler  
Aktien 1.232.878
Aktienoptionen -
Ausstehende Aktien von ausgeübten Share Performance Awards 377.674
Nicht ausgeübte ausgegebene Share Performance Awards (gesamt)  242.940
Enno Spillner  
Aktien -
Aktienoptionen -
Ausstehende Aktien von ausgeübten Share Performance Awards 92.589
Nicht ausgeübte ausgegebene Share Performance Awards (gesamt)  61.861
Dr. Cord Dohrmann  
Aktien 165.991
Aktienoptionen -
Ausstehende Aktien von ausgeübten Share Performance Awards -
Nicht ausgeübte ausgegebene Share Performance Awards (gesamt)  74.965
Dr. Craig Johnstone  
Aktien -
Aktienoptionen -
Ausstehende Aktien von ausgeübten Share Performance Awards 16.115
Nicht ausgeübte ausgegebene Share Performance Awards (gesamt)  41.870
 
Aktien
Aktienoptionen
Ausstehende Aktien von ausgeübten Share Performance Awards
Nicht ausgeübte ausgegebene Share Performance Awards (gesamt) 
Supervisory Board  
Aktien
Aktienoptionen
Ausstehende Aktien von ausgeübten Share Performance Awards
Nicht ausgeübte ausgegebene Share Performance Awards (gesamt) 
Prof. Dr Wolfgang Plischke  
Aktien -
Aktienoptionen -
Ausstehende Aktien von ausgeübten Share Performance Awards -
Nicht ausgeübte ausgegebene Share Performance Awards (gesamt)  -
Prof. Dr Iris Löw-Friedrich  
Aktien -
Aktienoptionen -
Ausstehende Aktien von ausgeübten Share Performance Awards -
Nicht ausgeübte ausgegebene Share Performance Awards (gesamt)  -
Kasim Kutay  
Aktien -
Aktienoptionen -
Ausstehende Aktien von ausgeübten Share Performance Awards -
Nicht ausgeübte ausgegebene Share Performance Awards (gesamt)  -
Dr. Mario Polywka  
Aktien -
Aktienoptionen -
Ausstehende Aktien von ausgeübten Share Performance Awards -
Nicht ausgeübte ausgegebene Share Performance Awards (gesamt)  45.393
Roland Sackers  
Aktien -
Aktienoptionen -
Ausstehende Aktien von ausgeübten Share Performance Awards -
Nicht ausgeübte ausgegebene Share Performance Awards (gesamt)  -
Dr. Elaine Sullivan  
Aktien -
Aktienoptionen -
Ausstehende Aktien von ausgeübten Share Performance Awards -
Nicht ausgeübte ausgegebene Share Performance Awards (gesamt)  -

Änderungen am Anteilsbesitz der Organe werden auf der Evotec-Internetseite unter im Bereich Invest unter https://www.evotec.com/de/invest/corporate-governance veröffentlicht.

Hauptversammlung

Die Aktionäre nehmen ihre Rechte in der Hauptversammlung wahr und üben dort ihre Stimmrechte aus. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die gesamte Hauptversammlung im Jahr 2020 wurde für die ordnungsgemäß angemeldeten Aktionäre oder deren Bevollmächtigte am 16. Juni 2020 ab 10.00 Uhr MESZ im Internet unter www.evotec.com in der Rubrik „Invest“. „Hauptversammlung“ im passwortgeschützten Internetservice in Bild und Ton übertragen. Den ordnungsgemäß angemeldeten Aktionären wurden individuelle Zugangsdaten zur Nutzung des passwortgeschützten Internetservice der Gesellschaft übersandt.  

Nicht angemeldete Aktionäre oder sonstige Interessierte konnten über einen gesonderten – nicht Passwort-geschützten – Link auf der Evotec-Website den ersten Teil der Hauptversammlung. insbesondere die Präsentation der Vorstände. verfolgen. jedoch nicht die nachfolgende Beantwortung der im Vorfeld eingereichten Aktionärsfragen.

Transparenz

Die Evotec SE unterrichtet Aktionäre und Analysten, Medien und die interessierte Öffentlichkeit gleichermaßen regelmäßig. Das Unternehmen erfüllt dabei sämtliche Anforderungen des Kodex an Transparenz, Zeitnähe, Offenheit und Gleichbehandlung. Der Anspruch. allen Zielgruppen zum gleichen Zeitpunkt die gleichen Informationen zeitnah zur Verfügung zu stellen, hat höchste Priorität in der Unternehmenskommunikation und ist durch eine Disclosure Policy geregelt. Vor diesem Hintergrund ist es für Evotec selbstverständlich. sämtliche Veröffentlichungen des Unternehmens zeitgleich sowohl in deutscher als auch in englischer Sprache zur Verfügung zu stellen. Diese Informationen werden auf der Evotec-Internetseite unter www.evotec.com im Bereich Invest veröffentlicht.

In dieser Rubrik auf der Internetseite finden sich Informationen wie Pressemitteilungen, der Finanzkalender mit allen Veröffentlichungsterminen der jeweiligen Finanzberichte, der IR-Veranstaltungskalender. Jahres- und Quartalsberichte sowie meldepflichtige Vorgänge und kontinuierlich aktualisierte Informationen zur Corporate Governance. Dazu gehören die Satzung, die Geschäftsordnung des Aufsichtsrats und des Prüfungsausschusses, der Verhaltenskodex, die Insider Policy sowie sämtliche Entsprechenserklärungen.

Schließlich finden regelmäßige Gespräche mit Analysten und Anlegern statt sowie Telefonkonferenzen zu den Veröffentlichungen der Quartalsergebnisse. Dabei stellt Evotec sicher. dass keine Interessengruppe bevorzugte Informationen erhält. Im Jahr 2020 präsentierte die Unternehmensleitung von Evotec auf diversen nationalen und internationalen Investorenkonferenzen.

Die Internetseite www.evotec.com bietet darüber hinaus umfangreiche Informationen zum Evotec-Konzern und zur Evotec-Aktie.

Rechnungslegung und Abschlussprüfung

Evotec informiert ihre Aktionäre sowie Dritte regelmäßig durch den Konzernabschluss. den Halbjahresbericht und quartalsweise Zwischenmitteilungen. Als Kapitalgesellschaft mit Sitz in der Europäischen Union ist die Evotec SE verpflichtet. den Konzernabschluss nach den Internationalen Financial Reporting Standards („IFRS“) unter Beachtung von § 315a HGB zu erstellen und zu veröffentlichen. Der Konzernabschluss und der Einzelabschluss werden vom Abschlussprüfer und vom Aufsichtsrat geprüft. Der von der Hauptversammlung gewählte und vom Aufsichtsrat beauftragte Abschlussprüfer nimmt an den Beratungen des Aufsichtsrats über die Abschlüsse teil und berichtet über die wesentlichen Ergebnisse der Prüfung. Der Prüfungsausschuss nutzt diese Informationen als Richtlinie für die eigene Beurteilung der Abschlüsse und Berichte.

Der veröffentlichte Jahresabschluss der Evotec SE mit dem Lagebericht sowie der Konzernabschluss mit dem Konzernlagebericht werden von der Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg. geprüft. Diese Prüfungen umfassten auch das Risikomanagement und die Einhaltung der Berichtspflichten zur Corporate Governance nach § 161 AktG. Im Anschluss an seine Beratungen billigt auch der Aufsichtsrat den Jahresabschluss und den Konzernabschluss.

Compliance Organisation

Compliance und Verhaltenskodex („Code of Conduct“)

Der Vorstand der Evotec SE sorgt für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und der internen Richtlinien und wirkt auf deren Beachtung hin. Evotecs Unternehmenskultur ist höchsten Standards bezüglich Offenheit, Integrität und Rechenschaftspflicht verpflichtet. Ein wesentlicher Bestandteil der Integrität ist Compliance, d. h. die Einhaltung der geltenden Gesetze und der internen Unternehmensrichtlinien. Evotecs Engagement hinsichtlich einer Compliance-orientierten Unternehmenskultur manifestiert sich in dem Verhaltenskodex von Evotec, welcher die zentralen ethischen Grundsätze wie Integrität und Professionalität gleichermaßen für Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats sowie für alle Mitarbeiter verbindlich vorgibt.

Der Verhaltenskodex regelt vor allem:

  • die statthafte Verwendung von Unternehmensmitteln sowie Buchhaltung und -führung;
  • Grundsätze zur Bekämpfung der Geldwäsche; 
  • die Einhaltung der Gesetze zum Insiderhandel sowie die Vermeidung von Interessenskonflikten;
  • die Einhaltung kartellrechtlicher Bestimmungen;
  • die Einhaltung von Antikorruptionsgesetzen und damit verbundener internen Richtlinien;
  • das diskriminierungs- und belästigungsfreie Arbeitsumfeld bei Evotec;
  • Aspekte des Gesundheitsschutzes, der Arbeitssicherheit und des Umweltschutzes;
  • die Einhaltung des Tierwohls;
  • die Geheimhaltung und den Schutz geistigen Eigentums und von Geschäftsgeheimnissen; 
  • Datenschutz und Nutzung personenbezogener Daten;
  • globaler Handel; sowie
  • die Pflicht zur Berichterstattung bei Verdacht auf Verletzung des Verhaltenskodex („Whistleblowing“).

Evotec toleriert keinerlei Verletzung von geltenden Gesetzen oder internen Unternehmensrichtlinien.

Der Verhaltenskodex wurde im Jahr 2019 überarbeitet und ist auf der Evotec-Internetseite unter www.evotec.com im Bereich Invest veröffentlicht. 

Compliance Office

Für einen verantwortungsvollen Umgang mit den Compliance-Risiken der Geschäftstätigkeit bedarf es eines geeigneten und wirksamen Compliance-Managementsystems. Das Compliance-Programm der Evotec SE wird durch den Compliance Officer der Gesellschaft überwacht, eine unabhängige und objektive Funktion, welche die Compliance-Angelegenheiten innerhalb des Konzerns prüft und bewertet. Es finden dazu regelmäßig konzernweite elektronische Compliance-Trainings oder Präsenzschulungen statt, die auf die spezifischen Compliance-Themen der Gesellschaft und der damit verbundenen Risiken zugeschnitten sind. Ziel des Trainings ist es, eine dauerhafte Sensibilisierung für Compliance-Themen in allen Geschäftsprozessen zu schaffen, um sicherzustellen, dass jede Entscheidung den Compliance-Richtlinien von Evotec entspricht und Compliance-Risiken zu minimieren. Dieses Training ist für alle Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats sowie für alle Mitarbeiter verpflichtend. Der Compliance Officer der Gesellschaft überwacht in regelmäßigen Abständen die Teilnahme an diesem Training.

Das Compliance Office hilft, die oben genannten Werte in die Konzernstruktur hinein zu vermitteln und nachhaltig zu verankern. Er sorgt dafür, dass das Compliance-Programm konzernweit umgesetzt wird.

Allen Evotec-Mitarbeitern und Business Partnern die Möglichkeit zu geben, ihre Bedenken verantwortungsvoll und wirksam zum Ausdruck zu bringen, ist ein weiterer wichtiger Aspekt der Rechenschaftspflicht und Transparenz. Mögliche Compliance-Verstöße können den entsprechenden Vorgesetzten, dem Compliance Officer der Gesellschaft oder der weltweit erreichbaren Compliance-Hotline (Whistleblowing-Hotline, verfügbar 24 Stunden am Tag, sieben Tage in der Woche) gemeldet werden. Sollte ein möglicher Compliance-Verstoß ein Mitglied des Vorstands betreffen, würde der Bericht an den Aufsichtsrat gerichtet werden. Im Jahr 2020 sind insgesamt fünf Berichte bei der zentralen Compliance-Hotline eingegangen. Davon bezogen sich drei auf einen Sachverhalt und zwei auf einen anderen Sachverhalt. Insgesamt gingen damit zwei Fälle 2020 ein, die im Jahr 2020 gelöst und abgeschlossen werden konnten.

Daneben sind bei Evotec auch die gesetzlichen Anforderungen des Kapitalmarkts umgesetzt. Es ist ein Ad-hoc-Komitee bestehend aus dem Chief Financial Officer, dem Leiter der Rechtsabteilung, den Leitern der Investor Relations-Abteilung und Corporate Communication-Abteilung sowie der Vorstandsassistentin eingesetzt, welches die Ad-hoc-Relevanz von Insiderinformationen prüft und den gesetzeskonformen Umgang mit diesen Informationen sicherstellt. Dieses Ad-hoc-Komitee berichtet an den Chief Executive Officer.

Weitere Informationen sind im Nachhaltigkeitsbericht gemäß § 289c und § 315c des HGB enthalten. Dieser Bericht findet sich auf der Internetseite von Evotec im Bereich Invest unter Finanzpublikationen.

Nachhaltigkeit

Nachhaltigkeit ist das allem zugrundeliegende Prinzip unseres Geschäfts. #researchneverstops – diese Wahrheit wird so lange gelten, bis wirksame Therapie- und Heilmethoden für mehr als 3.300 bislang nicht behandelbare Krankheiten gefunden sind. Unser Auftrag, effizient und unvoreingenommen Wirkstoffe für bestehende und neue Therapiefelder zu entwickeln, ist der Kern einer nachhaltigen Unternehmensentwicklung.

Die Einbindung des Nachhaltigkeitsmanagements in die Strukturen des Konzerns macht sichtbare Fortschritte. Wie im Ausblick des Gesonderten nicht-finanziellen Konzernberichts 2019 angekündigt, hat Evotec im Jahr 2020 die neue Funktion Head of ESG geschaffen, die direkt an den CEO berichtet. Für das Jahr 2021 wurde ein zusätzlicher Mitarbeiter für die Koordinierung der ESG-Themen genehmigt und die Position wurde kurz nach dem Stichtag dieses Berichts besetzt. Darüber hinaus wird die nötige Infrastruktur für das Nachhaltigkeitsmanagement des Unternehmens im Geschäftsbereich Environmental, Health & Safety (EHS) ausgebaut. Mit einem Workshop im Dezember wurden erstmals strategisch wichtige Nachhaltigkeitsthemen geprüft, und dieser Prozess sowie das Nachhaltigkeitsmanagement insgesamt werden kontinuierlich weiterentwickelt.

Die Unternehmensziele für das Jahr 2021 wurden um ein Nachhaltigkeitsziel erweitert. Dabei sollen alle Funktionsbereiche im Rahmen ihrer jeweiligen Einflussmöglichkeiten konkrete ESG-Ziele definieren und umsetzen. Schwerpunkt soll im Jahr 2021 die Förderung und Einführung einer langfristigen Diversitätsstrategie sein.

Unsere Strategie umfasst die unterschiedlichsten Faktoren der Nachhaltigkeit. Neben der Förderung von Bildung und der Schaffung eines innovativen Arbeitsumfeldes (sowohl intern als auch in Kooperation mit Hochschulen) verfolgen wir äußerst vielfältige Forschungsansätze. Dazu zählt etwa der Fokus auf molekulare Phänotypen. Die Verwendung von patienteneigenen Gewebeproben und induzierten pluripotenten Stammzellen (iPSC) führt zu einer deutlichen Reduzierung von Tiermodellen im Forschungsprozess und mit dem Einsatz hochmoderner Technologien schonen wir Ressourcen. Die Folgen sind weniger Abfall, eine Reduzierung des Energieverbrauchs sowie mehr Schutz für unsere Mitarbeiter dank geringerer Kontakte mit gefährlichen Substanzen. In einem Umfeld, in dem der Schutz geistigen Eigentums ein entscheidender Wettbewerbsfaktor ist, sind zudem Sicherheit, Qualität und Integrität der Informationstechnologien eine unbestrittene Grundvoraussetzung für den Erhalt der eigenen Reputation die Basis für nachhaltiges Wachstum und daher fest in unserer Nachhaltigkeitsstrategie verankert.

Vielfalt

Unser Denken und Handeln ist geprägt von Respekt, Kooperation, Offenheit und Flexibilität. Evotec verpflichtet sich zu Chancengleichheit in allen Bereichen, bei der Einstellung und Entwicklung genauso wie bei Beförderungen und Gehältern. Im Bereich der Lohngleichheit wurde 2020 auf Konzernebene ein Projekt zur Untersuchung möglicher Lohngefälle zwischen Männern und Frauen angestoßen. Hier sollen Faktoren wie Betriebszugehörigkeit, Performance und Positionsebene berücksichtigt werden. Damit ist die Analyse umfangreicher als an manchen unserer internationalen Standorte (UK, Frankreich) rechtlich gefordert und befindet sich noch im Aufbau.

Ende 2020 waren bei Evotec Mitarbeiter aus 75 verschiedenen Nationen beschäftigt (2019: 69). Das Durchschnittsalter der Beschäftigten lag zu diesem Zeitpunkt bei 38,8 Jahren. 1,2 % der Mitarbeiter haben eine anerkannte Behinderung.

Der Blick auf die Geschlechterdiversität zeigt einen Frauenanteil von 54,1 % im Jahr 2020. Im Sinne der Geschlechtergleichstellung verfolgen wir unverändert das Ziel, bis 2022 auf der Führungsebene unterhalb des Vorstands einen Frauenanteil von 30 % zu erreichen. Im Jahr 2020 lag der Frauenanteil auf der oberen Führungsebene bei 26,5 % (2019: 25,8 %). 

In den vergangenen Jahren lag der Frauenanteil auf Ebene zwei im Fokus der Personalentwicklung und -beschaffung. Hier haben wir die Zielquote mit einem aktuellen Stand von 28 % annähernd erreicht. Damit haben wir die Voraussetzungen für den Sprung auf die höchste Ebene geschaffen, sodass der Frauenanteil auch in diesem Bereich in den nächsten Jahren von derzeit 18 % steigen dürfte.

Risikomanagement

Die frühzeitige Identifizierung, insbesondere von bestandsgefährdenden Risiken, sowie der zielgerichtete und verantwortungsbewusste Umgang mit diesen stellt ein wesentliches Element einer funktionierenden Corporate Governance dar. Evotec verfügt über ein Risiko- und Chancenmanagement, welches in Anlehnung an internationale Standards (COSO – The Committee of Sponsoring Organization) aufgesetzt wurde, welches dem Vorstand ermöglicht, wesentliche Risiken frühzeitig zu erkennen und darauf zu reagieren. Der Vorstand berichtet hierüber an den Aufsichtsrat. Das Risiko- und Chancenmanagement unterliegt der jährlichen Überprüfung im Rahmen der Abschlussprüfung. Einzelheiten finden sich auf Seite 58ff des Geschäftsberichts 2020.

Directors Dealings

Mitteilung über Geschäfte von Führungspersonen gemäß Artikel 19 MAR

  • Angaben zum mitteilungspflichtigen Geschäft
  • Bezeichnung des Finanzinstruments: Aktie
  • ISIN des Finanzinstruments: DE0005664809

 

Anteilsbesitz der Organe

am 30. Juni 2021

Aktien
Ausstehende Aktien von ausgeübten SPAs
Nicht ausgeübte ausgegebene SPAs (gesamt)
Vorstand
Dr. Werner Lanthaler
1.232.878
377.674
242.940
Enno Spillner
-
92.589
61.861
Dr. Cord Dohrmann
165.991
-
74.965
Dr. Craig Johnstone
-
16.115
41.870
Aufsichtsrat
Prof. Dr. Wolfgang Plischke
-
-
-
Prof. Dr. Iris Löw-Friedrich
-
-
-
Dr. Mario Polywka
-
-
45.393
Roland Sackers
-
-
-
Kasim Kutay
-
-
-
Dr. Constanze Ulmer-Eilfort
-
-
-
Dr. Elaine Sullivan
-
-
-
Vorstand  
Aktien
Ausstehende Aktien von ausgeübten SPAs
Nicht ausgeübte ausgegebene SPAs (gesamt)
Dr. Werner Lanthaler  
Aktien 1.232.878
Ausstehende Aktien von ausgeübten SPAs 377.674
Nicht ausgeübte ausgegebene SPAs (gesamt) 242.940
Enno Spillner  
Aktien -
Ausstehende Aktien von ausgeübten SPAs 92.589
Nicht ausgeübte ausgegebene SPAs (gesamt) 61.861
Dr. Cord Dohrmann  
Aktien 165.991
Ausstehende Aktien von ausgeübten SPAs -
Nicht ausgeübte ausgegebene SPAs (gesamt) 74.965
Dr. Craig Johnstone  
Aktien -
Ausstehende Aktien von ausgeübten SPAs 16.115
Nicht ausgeübte ausgegebene SPAs (gesamt) 41.870
 
Aktien
Ausstehende Aktien von ausgeübten SPAs
Nicht ausgeübte ausgegebene SPAs (gesamt)
Aufsichtsrat  
Aktien
Ausstehende Aktien von ausgeübten SPAs
Nicht ausgeübte ausgegebene SPAs (gesamt)
Prof. Dr. Wolfgang Plischke  
Aktien -
Ausstehende Aktien von ausgeübten SPAs -
Nicht ausgeübte ausgegebene SPAs (gesamt) -
Prof. Dr. Iris Löw-Friedrich  
Aktien -
Ausstehende Aktien von ausgeübten SPAs -
Nicht ausgeübte ausgegebene SPAs (gesamt) -
Dr. Mario Polywka  
Aktien -
Ausstehende Aktien von ausgeübten SPAs -
Nicht ausgeübte ausgegebene SPAs (gesamt) 45.393
Roland Sackers  
Aktien -
Ausstehende Aktien von ausgeübten SPAs -
Nicht ausgeübte ausgegebene SPAs (gesamt) -
Kasim Kutay  
Aktien -
Ausstehende Aktien von ausgeübten SPAs -
Nicht ausgeübte ausgegebene SPAs (gesamt) -
Dr. Constanze Ulmer-Eilfort  
Aktien -
Ausstehende Aktien von ausgeübten SPAs -
Nicht ausgeübte ausgegebene SPAs (gesamt) -
Dr. Elaine Sullivan  
Aktien -
Ausstehende Aktien von ausgeübten SPAs -
Nicht ausgeübte ausgegebene SPAs (gesamt) -

Detaillierte Informationen zu den Aktienoptionsprogrammen und Share Performance Awards für die Vorstandsmitglieder und Mitarbeiter des Evotec-Konzerns sind in den jeweiligen Finanzberichten der Gesellschaft zu finden.

Ausschüsse des Aufsichtsrats

Stand Juni 2021

Erstmals in den Aufsichtsrat der Gesellschaft gewählt
Prüfungs- und Complianceausschuss
Vergütungs- und Nominierungsausschuss
Prof. Dr. Iris Löw-Friedrich (Vorsitzende des Aufsichtsrats)
2014
X (Vorsitz)
Roland Sackers (stellv. Vorsitzender)
2019
X (Vorsitz)
X
Kasim Kutay
2020
X
Dr. Mario Polywka
2019
X
Dr. Elaine Sullivan
2015
X
Dr. Constanze Ulmer-Eilfort1
2021
X
Prof. Dr. Iris Löw-Friedrich (Vorsitzende des Aufsichtsrats)  
Erstmals in den Aufsichtsrat der Gesellschaft gewählt 2014
Prüfungs- und Complianceausschuss
Vergütungs- und Nominierungsausschuss X (Vorsitz)
Roland Sackers (stellv. Vorsitzender)  
Erstmals in den Aufsichtsrat der Gesellschaft gewählt 2019
Prüfungs- und Complianceausschuss X (Vorsitz)
Vergütungs- und Nominierungsausschuss X
Kasim Kutay  
Erstmals in den Aufsichtsrat der Gesellschaft gewählt 2020
Prüfungs- und Complianceausschuss
Vergütungs- und Nominierungsausschuss X
Dr. Mario Polywka  
Erstmals in den Aufsichtsrat der Gesellschaft gewählt 2019
Prüfungs- und Complianceausschuss X
Vergütungs- und Nominierungsausschuss
Dr. Elaine Sullivan  
Erstmals in den Aufsichtsrat der Gesellschaft gewählt 2015
Prüfungs- und Complianceausschuss
Vergütungs- und Nominierungsausschuss X
Dr. Constanze Ulmer-Eilfort1  
Erstmals in den Aufsichtsrat der Gesellschaft gewählt 2021
Prüfungs- und Complianceausschuss X
Vergütungs- und Nominierungsausschuss

1) Im Aufsichtsrat seit der Hauptversammlung im Juni 2021

Teilnahme an Aufsichtsrats- und Ausschusssitzungen 2020

Mitglied des Aufsichtsrats
Anzahl der Aufsichtsrats- und Ausschusssitzungen 
Teilnahme
Anwesenheit*
Prof. Dr. Wolfgang Plischke (Vorsitzender des Aufsichtsrats)
4+4
4+4
100%
Prof. Dr. Iris Löw-Friedrich (Stellv. Vorsitzende des Aufsichtsrats)
4+6
4+6
100%
Dr. Mario Polywka
4+0
4+0
100%
Kasim Kutay1
2+2
2+2
100%
Roland Sackers
4+8
4+8
100%
Michael Shalmi2
2+2
2+2
100%
Dr. Elaine Sullivan
4+4
4+4
100%
Mitglied des Aufsichtsrats Prof. Dr. Wolfgang Plischke (Vorsitzender des Aufsichtsrats)
Anzahl der Aufsichtsrats- und Ausschusssitzungen  4+4
Teilnahme 4+4
Anwesenheit* 100%
Mitglied des Aufsichtsrats Prof. Dr. Iris Löw-Friedrich (Stellv. Vorsitzende des Aufsichtsrats)
Anzahl der Aufsichtsrats- und Ausschusssitzungen  4+6
Teilnahme 4+6
Anwesenheit* 100%
Mitglied des Aufsichtsrats Dr. Mario Polywka
Anzahl der Aufsichtsrats- und Ausschusssitzungen  4+0
Teilnahme 4+0
Anwesenheit* 100%
Mitglied des Aufsichtsrats Kasim Kutay1
Anzahl der Aufsichtsrats- und Ausschusssitzungen  2+2
Teilnahme 2+2
Anwesenheit* 100%
Mitglied des Aufsichtsrats Roland Sackers
Anzahl der Aufsichtsrats- und Ausschusssitzungen  4+8
Teilnahme 4+8
Anwesenheit* 100%
Mitglied des Aufsichtsrats Michael Shalmi2
Anzahl der Aufsichtsrats- und Ausschusssitzungen  2+2
Teilnahme 2+2
Anwesenheit* 100%
Mitglied des Aufsichtsrats Dr. Elaine Sullivan
Anzahl der Aufsichtsrats- und Ausschusssitzungen  4+4
Teilnahme 4+4
Anwesenheit* 100%

* Kaufmännisch gerundet
1) Im Aufsichtsrat seit der Hauptversammlung im Juni 2020
2) Im Aufsichtsrat bis zur Hauptversammlung im Juni 2020

Vergütung von Vorstand und Aufsichtsrat 2021

Dokumente zur Vergütung von Vorstand und Aufsichtsrat

Vergütungsbericht 2020

Der Vergütungsbericht fasst zusammen, nach welchen Grundsätzen sich die Gesamtvergütung des Vorstands der Evotec SE bestimmt, und erläutert die Vergütungsstruktur sowie die Höhe der Vergütung an die Vorstandsmitglieder. Des Weiteren werden die Vergütungsgrundsätze und die Höhe der Vergütung an die Aufsichtsräte beschrieben. Der Vergütungsbericht basiert auf den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) und enthält die durch Handelsgesetzbuch (HGB), Aktiengesetz (AktG), Deutsche Rechnungslegungsstandards (DRS) und International Financial Reportings Standards (IFRS) geforderten Angaben. Der Vergütungsbericht ist Bestandteil des zusammengefassten Lageberichts.

Vergütungssystem für den Vorstand

Das Vergütungssystem für den Vorstand von Evotec wird vom Aufsichtsrat auf Vorschlag des Vergütungs- und Nominierungsausschusses festgelegt. Nach Genehmigung durch den Aufsichtsrat wird das Vergütungssystem der Hauptversammlung zur Billigung vorgelegt („Say on Pay“). Das aktuell geltende Vorstandsvergütungssystem wurde am 19. Juni 2019 von der Hauptversammlung mit einer Mehrheit von 89 % gebilligt. Ein nach den Vorgaben des Gesetzes zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) und den Empfehlungen des überarbeiteten Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) überarbeitetes System wird der Hauptversammlung im Juni 2021 vorgelegt.

Die gegenwärtige Vorstandsvergütung basiert auf folgenden Grundsätzen:

  • Fokus auf nachhaltigem Wachstum von Evotec: Von den Vorstandsmitgliedern wird erwartet, dass sie sich langfristig für das Unternehmen engagieren. Dadurch können sie von einer nachhaltigen Steigerung des Unternehmenswerts profitieren. Aus diesem Grund ist ein wesentlicher Teil ihrer Gesamtvergütung an die langfristige Wertentwicklung der Evotec-Aktie in Form von Share Performance Awards („SPAs“, wie unten beschrieben) gekoppelt.
  • Leistungsabhängige Vergütung: Die Größe und wirtschaftliche Lage von Evotec soll sich auch in der Vorstandsvergütung widerspiegeln. Außergewöhnliche Leistungen sollen angemessen honoriert werden, während eine Unterschreitung der Ziele zu einer spürbaren Reduzierung der Vergütung führt.
  • Sicherstellung der Wettbewerbsfähigkeit: Evotec will herausragende Kandidaten für den Vorstand gewinnen und die Mitglieder langfristig an das Unternehmen binden. Die Vergütung sollte im Vergleich zu ähnlichen Unternehmen attraktiv sein.

Nach diesen Grundsätzen legt der Aufsichtsrat die Struktur des Vergütungssystems, die Gewichtung der Vergütungskomponenten, die individuelle Zielvergütung und die monetären Obergrenzen sowohl für die variablen Vergütungsbestandteile als auch für die Gesamtvergütung fest.

Eine regelmäßige Überprüfung durch den Aufsichtsrat stellt sicher, dass das Vergütungssystem und die Vergütungshöhe angemessen sind. Dabei werden mehrere Kriterien angewendet:

  • Unternehmenssituation: Bei der Entscheidung über die Struktur und Bemessung der Vergütung berücksichtigt der Aufsichtsrat die wirtschaftliche Lage sowie den Erfolg und die Perspektiven von Evotec.
  • Strategische Ausrichtung: Die Leistungsziele für den Vorstand werden im Einklang mit der Geschäftsstrategie von Evotec und der mittelfristigen Budgetplanung festgelegt.
  • Marktgepflogenheiten: Der Aufsichtsrat beobachtet das Vergütungsniveau für Vorstandsmitglieder in vergleichbaren Unternehmen. Die Vergleichsgruppe umfasst deutsche und internationale Biotechnologie- und Pharmaunternehmen ähnlicher Größe und Komplexität, um Evotecs globaler Präsenz und den potenziellen Märkten für die Rekrutierung von Vorstandsmitgliedern gerecht zu werden. 
  • Vergütung von Führungskräften und Mitarbeitern: Bei der Überprüfung der Vorstandsvergütung berücksichtigt der Aufsichtsrat die zeitliche Entwicklung der Vorstandsvergütung im Verhältnis zur Vergütung der Belegschaft von Evotec in Deutschland. In diesem vertikalen Vergleich legt der Aufsichtsrat das Verhältnis der Vorstandsvergütung zur Vergütung der Führungskräfte und übrigen Mitarbeiter von Evotec fest.
  • Verantwortlichkeiten und Leistungen: Kriterien für die Festlegung der individuellen Vergütung sind die Aufgaben und die Verantwortlichkeiten der Vorstandsmitglieder sowie ihre individuelle Leistung.
  • Corporate Governance Best Practices: Der Aufsichtsrat berücksichtigt bei der Überarbeitung des Vergütungssystems die Corporate Governance Best Practices. Bei Bedarf wird der Rat von unabhängigen externen Vergütungsexperten eingeholt.

Struktur und Komponenten der Vorstandsvergütung

Die Vorstandsvergütung umfasst sowohl leistungsunabhängige als auch leistungsabhängige Komponenten und gliedert sich in drei wesentliche Bestandteile: Basisvergütung, kurzfristige variable Vergütung und langfristige aktienbasierte Vergütung. Weitere Bestandteile des Vergütungssystems sind Nebenleistungen und Zuschüsse zur Altersvorsorge.

Vergütungsstruktur

Zielgrößen und Obergrenzen der Vorstandsvergütung

Unter Berücksichtigung des Vergütungsniveaus in der Vergleichsgruppe und der Vergütungsentwicklung für die oberste Führungsebene und die Mitarbeiter insgesamt sowie entsprechender Überlegungen zur Angemessenheit hat der Aufsichtsrat die Zielvergütung im Geschäftsjahr 2020 für die einzelnen Vorstandsmitglieder, wie weiter unten in der Tabelle „Gewährte Vergütungen“ dargestellt, festgelegt.

Ebenso werden in der Tabelle die Mindest- und Höchstvergütungen der Vorstandsmitglieder im Geschäftsjahr 2020 angegeben. Die Höchstvergütung stellt die maximal möglichen Aufwendungen der Evotec SE für jedes Vorstandsmitglied im Jahr 2020 dar. Die Beträge wurden als Summe aller Vergütungsbestandteile für den Vorstand bei minimaler bzw. maximaler Zielerreichung berechnet. Die maximale Auszahlung für 2020 beträgt 100 % des Zielwerts für die kurzfristige variable Vergütung und 350 % des Zielwerts für die langfristige variable Vergütung.

Leistungsunabhängige Vergütung

Die leistungsunabhängige Vergütung besteht aus einer festen Grundvergütung, die in zwölf Monatsgehältern am Ende jeden Monats gezahlt wird, und Nebenleistungen wie Zuschüssen zur Altersvorsorge, Fahrtkostenzuschüssen, Beiträgen zu bestimmten Versicherungsverträgen sowie dem geldwerten Vorteil für die private Nutzung eines Dienstwagens oder einer Zulage für ein Privatfahrzeug (Car Allowance). Über diese Vergütungsbestandteile hinaus werden geschäftlich veranlasste private Aufwendungen erstattet.

Leistungsabhängige Vergütung

Unter Bezugnahme auf die oben genannten Grundsätze ist die Vorstandsvergütung an den Unternehmenserfolg und das nachhaltige Unternehmenswachstum gekoppelt. Die Vorstandsvergütung umfasst demzufolge sowohl eine kurzfristige als auch eine langfristige leistungsabhängige Komponente: eine kurzfristige variable Vergütung („Bonus“) und eine langfristige, aktienbasierte Vergütung („Share Performance Plan“), die von den Hauptversammlungen 2015 und 2017 gebilligt wurden. Die Auszahlungsbeträge für diese beiden Komponenten hängen vom Erreichen der vorgegebenen Ziele ab. Bei Nichterreichung der Ziele kann die Auszahlung der leistungsabhängigen Komponenten auf null reduziert werden. Wurden die Ziele jedoch deutlich übertroffen, unterliegt der Auszahlungsbetrag einer Obergrenze oder einer "Deckelung".

Kurzfristige variable Vergütung (Bonus)

Der Bonus wird auf der Grundlage des Erreichens bestimmter, vom Vergütungs- und Nominierungsausschuss des Aufsichtsrats festgelegter und anschließend vom Aufsichtsrat genehmigter Ziele für jedes Geschäftsjahr bestimmt.

Der Bonusplan für die kurzfristige variable Vergütung (Short Term Incentive oder STI) für den Vorstand basiert auf dem Erreichen eindeutig messbarer unternehmensbezogener Ziele, die vom Aufsichtsrat für jedes Vorstandsmitglied gleichermaßen festgelegt werden, und nicht auf individuellen Zielen. Solche Unternehmensziele sind darauf ausgerichtet, die mittel- und langfristige Wachstumsstrategie des Unternehmens zu unterstützen. Sie beziehen sich in der Regel auf Finanzziele wie das Wachstum des Gesamtumsatzes, des bereinigten EBITDA und den Gesamtwert neuer Partnerschaften und Allianzen, die entsprechend der Prognose für das jeweilige Geschäftsjahr festgesetzt wurden sowie auf operative, strategische, kulturelle und nachhaltigkeitsbezogene Ziele. In seiner Sitzung im März überprüft der Aufsichtsrat das Erreichen der Unternehmensziele und genehmigt die jeweiligen Bonuszahlungen.

Die Zielboni für die auf ein Jahr bezogene variable Vergütung liegen für den Chief Executive Officer bei 100 % der fixen Vergütung (2019: 100 %) und für alle anderen Mitglieder des Vorstands bei 70 % der fixen Vergütung (2019: 70 %). Derzeit berücksichtigt das Vergütungssystem keine Übererfüllung der Unternehmensziele. Der Auszahlungsbetrag kann somit den Zielwert nicht überschreiten. Im Rahmen des überarbeiteten Vorstandsvergütungssystems plant der Aufsichtsrat jedoch, eine Auszahlung von bis zu 150 % der Zielwerte im Erfolgsfalle zu ermöglichen.

Langfristige variable Vergütung (Share Performance Plan)

Zusätzlich zu der auf ein Jahr bezogenen variablen Vergütung haben die Mitglieder des Vorstands gemäß dem Share Performance Plan 2017 Anspruch auf eine jährliche Zuteilung von Share Performance Awards (SPAs). Der Share Performance Plan ist ein wichtiger Schritt zur Unterstützung der Interessen der Aktionäre des Unternehmens und zum Aufbau eines modernen langfristigen Vergütungsmodells, das den Vergütungs- und Corporate Governance Standards ebenso entspricht wie dem Deutschen Corporate Governance Kodex.

Die Anzahl der auszugebenden SPAs wird bestimmt, indem ein festgelegter Prozentsatz der direkten Gesamtvergütung des Vorstandsmitglieds (Grundgehalt, jährlicher Zielbonus und langfristige Zielvergütung) durch den maßgeblichen Marktwert eines SPA geteilt wird. Der Prozentsatz liegt für den Chief Executive Officer bei 50 % der direkten Gesamtvergütung (2019: 50 %) und für alle anderen Mitglieder des Vorstands bei 35 % der direkten Gesamtvergütung (2019: 35 %). Um die Berechnung der Zielwerte übersichtlicher zu gestalten, plant der Aufsichtsrat, ab 2021 den Zielwert als Prozentsatz des Grundgehalts anstelle des Prozentsatzes der direkten Gesamtvergütung auszuweisen (200 % des Grundgehalts für den CEO und 91,5 % des Grundgehalts für die anderen Vorstandsmitglieder).

Die Share Performance Pläne basieren auf einem zukunftsbezogenen, mehrjährigen Bemessungszeitraum. Für jede Zuteilung von SPAs gilt ein Zeitraum von vier aufeinanderfolgenden Kalenderjahren, in denen bestimmte Leistungen gemessen werden (Performance Measurement Period). Von der Hauptversammlung 2017 wurden zwei gleich gewichtete Leistungsindikatoren (Key Performance Indicators (KPIs)) festgelegt, die sich an einer langfristigen Wertschöpfung orientieren: der Aktienkurs und die relative Aktienrendite („Relative Total Shareholder Return“). Die relative Aktienrendite ist eine Kennzahl zur Bestimmung der Wertentwicklung eines Investments in die Aktien der Gesellschaft im Vergleich zum TecDAX. Die relative Aktienrendite misst die Rendite eines Aktieninvestments im zeitlichen Verlauf, einschließlich der Dividenden sowie der Aktienkursentwicklung (positiv und negativ), bereinigt um etwaige Aktienemissionen oder Aktiensplits. Die Leistungsindikatoren werden für jedes Jahr des Performance-Messzeitraums („Performance Measurement Period“) gemessen. Die in einem Jahr erzielte Leistung wird für die verbleibende Sperrfrist („vesting period“) festgeschrieben.

Für jeden der beiden Leistungsindikatoren gibt es nach Ablauf der Sperrfrist ein Mindestziel, das erreicht werden muss, damit die Share Performance Awards (teilweise) ausgeübt werden können, sowie ein Maximalziel, nach dessen Erreichen alle Share Performance Awards für den betreffenden Leistungsindikator (100 %) in voller Höhe ausgeübt werden können (ein Share Performance Award berechtigt den Eigentümer zur Zeichnung von maximal zwei ganzen Aktien der Evotec SE).

Der Leistungsindikator „Aktienkurs“ („Zielaktienkurs“) ist in einem Kalenderjahr zu 100 % erreicht, wenn der durchschnittliche Aktienkurs der Unternehmensaktie in der Schlussauktion des XETRA-Handels (oder eines entsprechenden Nachfolgesystems) an den letzten 30 Handelstagen im betreffenden Leistungszeitraum, d. h. Kalenderjahr („Schlusskurs“), den durchschnittlichen Aktienkurs der Unternehmensaktie in der Schlussauktion des XETRA-Handels (oder eines entsprechenden Nachfolgesystems) an den letzten 30 Handelstagen vor dem Beginn des betreffenden Leistungszeitraums („Eröffnungskurs“) um 8 % übersteigt. Das Mindestziel für den Leistungsindikator „Aktienkurs“ ist erreicht, wenn der Schlusskurs höher ist als der Eröffnungskurs. Das Maximalziel für den Leistungsindikator „Aktienkurs“, der zur Ausübung aller Share Performance Awards für diesen Leistungsindikator im betreffenden Leistungszeitraum berechtigt, ist erreicht, wenn der Schlusskurs 16 % oder mehr über dem Eröffnungskurs liegt.

Der Leistungsindikator „Relative Aktienrendite“ ist in einem Kalenderjahr zu 100 % erreicht („Ziel Relative Aktienrendite“), wenn die Aktienrendite für die Aktien des Unternehmens (durchschnittlicher Aktienkurs des Unternehmens bei der Schlussauktion des XETRA-Handels (oder eines entsprechenden Nachfolgesystems) an den 30 Handelstagen vor dem Stichtag plus Dividende, bereinigt um Aktienemissionen oder Aktiensplits), der Aktiendividende des deutschen TecDAX-Index im gleichen Zeitraum entspricht. Das Mindestziel für den Leistungsindikator „Relative Aktienrendite“ ist erreicht, wenn die durchschnittliche jährliche Aktienrendite der Aktien des Unternehmens 10 Prozentpunkte unter der Aktienrendite des TecDAX im betreffenden Leistungszeitraum (d. h. in jedem Kalenderjahr) liegt. Das Maximalziel, bei dessen Erreichung alle Share Performance Awards für den Leistungsindikator „Relative Aktienrendite“ ausgeübt werden können, ist erreicht, wenn die durchschnittliche jährliche Aktienrendite der Aktien des Unternehmens mindestens 10 Prozentpunkte über der Aktienrendite des TecDAX im betreffenden Leistungszeitraum liegt. Die Werte für die Aktienrendite des Unternehmens und die Aktienrendite des TecDAX werden jährlich auf Grundlage der durchschnittlichen TecDAX-Performance (Total Return Index) während der letzten 30 Handelstage vor dem Stichtag berechnet.

Das Recht zur Ausübung von Awards aus dem Share Performance Plan erwächst erst nach Ablauf der Sperrfrist. Abhängig vom Erreichen der Leistungsindikatoren in jedem der vier Jahre, berechtigt jeder Share Performance Award den Teilnehmer zur Zeichnung von bis zu zwei Unternehmensaktien (Obergrenze 200 %). Nach dem Ende jeder der vier Leistungsperioden (d. h. jedes Kalenderjahr) für eine Tranche des Share Performance Awards wird die Zielerreichung für die beiden Leistungsindikatoren im betreffenden Kalenderjahr bestimmt, die entsprechende Anzahl der Bezugsrechte errechnet und vorläufig festgelegt. Nach dem Ende aller vier Leistungsperioden, d. h. der vier Kalenderjahre einer Tranche, werden die für jedes Jahr bestimmten Bezugsrechte addiert und stellen die Gesamtzahl der ausübbaren Bezugsrechte dar.

Jeder Teilnehmer muss bei der Ausübung eine Zahlung mit einem Nennbetrag von 1 € (ein Euro) je Aktie an Evotec leisten, unabhängig vom Handelskurs der Evotec-Aktie zu diesem Zeitpunkt. Die neu erhaltenen Aktien unterliegen keinem bestimmten Lock-up; sie sind sofort frei handelbar, unterliegen aber den Vorschriften zum Insiderhandel, die in der alleinigen Verantwortung jedes Teilnehmers liegen.

Der Aufsichtsrat behält sich das Recht vor, nach eigenem Ermessen die den Teilnehmern zugeteilten Aktien durch eine Barzahlung und/oder Evotec-Aktien zu ersetzen, die vom Unternehmen selbst gehalten werden. Der Aktienwert, der für die Berechnung der Barzahlung herangezogen wird, ist der durchschnittliche Aktienkurs der 30 Handelstage unmittelbar vor dem Zuteilungsstichtag.

Während der Share Performance Plan 2017 eine monetäre Obergrenze bei der maximalen Auszahlung von 350 % des ursprünglichen Zielwerts enthält, legt der frühere Share Performance Plan 2015 bei der Begebung einen Höchstwert bezüglich der Anzahl der Share Performance Awards (SPA) fest. Der monetäre Wert der gemäß diesen Plänen zugeteilten Aktien bestimmt sich in erster Linie aus dem Marktpreis bei der Ausübung und ist nicht begrenzt.

Außergewöhnliche Entwicklungen

Die Kriterien für die Bemessung der leistungsabhängigen Vergütung und die zu Beginn eines Geschäftsjahres durch den Aufsichtsrat festgelegten Jahresziele ändern sich im Verlauf des Geschäftsjahres nicht. Rückwirkende Änderungen der Zielgrößen oder Vergleichsparameter sind ausgeschlossen.

In begründeten und seltenen Ausnahmefällen können außergewöhnliche Entwicklungen, deren Auswirkungen die tatsächliche Zielerreichung erheblich verzerren, vom Aufsichtsrat bei der Zielbewertung angemessen berücksichtigt werden. Dies kann zu einer Anhebung oder Verringerung des Auszahlungsbetrags für die kurzfristige variable Vergütung (Bonus) führen. Mögliche außergewöhnliche Entwicklungen im Verlauf eines Jahres können, sofern sie nicht vorhersehbar waren, beispielsweise außergewöhnliche Veränderungen der wirtschaftlichen Situation sein (z. B. aufgrund einer Wirtschaftskrise, einer Krise des Gesundheitswesens mit Auswirkungen auf die globale Wirtschaft), aufgrund derer die ursprünglichen Unternehmensziele hinfällig werden. Allgemein ungünstige Marktentwicklungen werden nicht als außergewöhnliche unterjährige Entwicklungen betrachtet. Sollten außergewöhnliche Entwicklungen eintreten, die eine Anpassung erfordern, wird das Unternehmen darüber ausführlich und transparent berichten. Der Aufsichtsrat kann derartige außergewöhnliche Entwicklungen in begründeten und seltenen Ausnahmefällen ebenfalls angemessen berücksichtigen, indem er Inhalt und Umfang der aus den langfristigen Incentives gewährten Bezugsrechte einschränkt. 

In begründeten Fällen kann der Aufsichtsrat variable Vergütungskomponenten einbehalten oder zurückfordern (Clawback). Derartige Rückforderungsklauseln sind in den derzeitigen Anstellungsverträgen aller Vorstandsmitglieder enthalten.

Vergütungsbericht des Vorstands

Die Vergütung des Vorstands für das Jahr 2020 wurde in voller Übereinstimmung mit dem von der Hauptversammlung gebilligten Vergütungssystem des Unternehmens sowie den monetären Obergrenzen für die Gesamtvergütung und die betreffenden Vergütungsbestandteile geleistet.

Die Unternehmensziele 2020 bezogen sich auf Finanzziele wie das Wachstum des Gesamtumsatzes, des bereinigten EBITDA und den Gesamtwert neuer Partnerschaften und Allianzen. Dies sollte unter anderem durch bedeutende integrierte Kooperationen in EVT Execute und EVT Innovate mit einem Gesamtvolumen von mehr als 100 Mio. € erreicht werden. Zu den weiteren Zielen gehörten der Aufbau von mindestens zwei neuen akademischen BRIDGEs und die Vorbereitung des Unternehmens auf nachhaltiges Wachstum. Die einzelnen Unternehmensziele für 2020 sind in der folgenden Tabelle dargestellt:

 

Der Bonus für das Geschäftsjahr 2020 wird im März 2021 an die Vorstandsmitglieder ausgezahlt. Basierend auf den tatsächlich erreichten Unternehmenszielen 2020 beträgt der Gesamtbonus für die Vorstandsmitglieder im Geschäftsjahr 2020 1.211 T€ (für 2019: 1.157 T€), davon 476 T€ für Dr. Werner Lanthaler (für 2019: 470 T€), 277 T€ für Dr. Cord Dohrmann (2019: 252 T€), 236 T€ für Craig Johnstone (für 2019: 238 T€) und 222 T€ für Enno Spillner (für 2019: 197 T€). 

Über ihre auf ein Jahr bezogene variable Vergütung hinaus erhielten die Mitglieder des Vorstands gemäß den Aktienoptionsplänen der Gesellschaft im Januar 2020 insgesamt 77.214 Share Performance Awards (2019: 86.283). Davon erhielt Dr. Werner Lanthaler 38.400 SPAs, Dr. Cord Dohrmann 14.647 SPAs, Craig Johnstone 12.450 SPAs und Enno Spillner 11.717 SPAs. Der beizulegende Zeitwert aller SPAs, die als mehrjährige variable Vergütung gewährt wurden, belief sich am Berechnungsstichtag, dem 1. Januar 2020, auf insgesamt 1.930 T€. Die niedrigere Anzahl von SPAs im Jahr 2020 gegenüber 2019 ist auf den Anstieg des pro SPA ausgewiesenen Fair Market Values zurückzuführen. Die im Januar 2020 ausgegebenen SPAs werden nach vier Jahren im Januar 2024 fällig und ausübbar. Die SPAs können entweder dadurch ausgeübt werden, dass die Aktien, die infolge des Erreichens der relevanten Leistungsindikatoren ausgegeben wurden, auf dem freien Markt verkauft werden oder durch Einlage der Aktien in ein persönliches Aktienkonto.

Die erste Ausgabe von Share Performance Awards gemäß dem aktuellen Share Performance Plan 2017 fand nach der Hauptversammlung am 14. Juni 2017 statt. Bei einer Sperrfrist von vier Jahren werden diese SPAs im September 2021 ausgeübt und im Vergütungsbericht 2021 ausgewiesen.

Vergütungstabellen

Insgesamt beliefen sich die leistungsunabhängigen und die auf das Jahr 2020 bezogenen variablen Vergütungsbestandteile für die amtierenden Vorstandsmitglieder auf 3.079 T€. Der variable Anteil davon betrug 1.311 T€. 

Darüber hinaus zeigen die unten aufgeführten Tabellen für jedes Mitglied des Vorstands:

  • die im Berichtsjahr gewährte Vergütung einschließlich der Nebenleistungen (wie z. B. Zuschüsse zur Altersvorsorge, Fahrtkostenzuschüsse, Beiträge zu bestimmten Versicherungsverträgen sowie geldwerter Vorteil für die private Nutzung eines Dienstwagens oder Zuschuss für ein Privatfahrzeug) und einschließlich der Höchst- und Mindestbeträge für variable Vergütungsanteile
  • die Aufteilung der fixen Vergütung, der Nebenleistungen, der kurzfristigen und langfristigen variablen Vergütung für das Berichtsjahr, aufgeschlüsselt nach den jeweiligen Bezugsjahren
Vertragslaufzeit und vorzeitige Beendigung

In Übereinstimmung mit dem Kodex werden neue Vorstandsmitglieder für eine Dauer von drei Jahren bestellt. Vertragsverlängerungen können bis zu fünf Jahre umfassen, wie es mit dem Chief Executive Officer und dem Chief Scientific Officer vereinbart wurde.

Die Verträge der Vorstandsmitglieder enthalten eine Change-of-Control-Klausel, die es ihnen ermöglicht, ihre laufenden Verträge im Falle eines Kontrollwechsels zu kündigen. Sollten die Vorstandsmitglieder von diesem Kündigungsrecht Gebrauch machen, haben sie Anspruch auf Abfindungszahlungen, die wie folgt festgelegt sind: Dr. Werner Lanthaler erhält eine Abfindung in Höhe von 24 Monatsgrundgehältern (im neuen Vertrag ab März 2021 geändert auf 18 Monate des Grundgehalts zuzüglich der Zielboni für diesen Zeitraum) und Dr. Cord Dohrmann, Dr. Craig Johnstone sowie Enno Spillner erhalten eine Abfindung in Höhe von 18 Monatsgrundgehältern zuzüglich der Zielboni für diesen Zeitraum. In keinem Fall darf die entsprechende Abfindung jedoch höher sein als die Gesamtvergütung, die den jeweiligen Vorstandsmitgliedern für ihre verbleibende Amtszeit bis zum Ablauf ihrer Verträge noch zustünde.

Gemäß dem Kodex sollen die Zahlungen an die Vorstandsmitglieder bei vorzeitiger Beendigung des jeweiligen Anstellungsvertrags, sofern kein Kontrollwechsel vorliegt, den Betrag von zwei Jahresgehältern nicht überschreiten und nicht höher sein als die Vergütung, die bis zum Ablauf des Anstellungsvertrags fällig gewesen wäre.

Vergütung des Vorstands für sonstige Vorstandsmandate

Die Mitglieder des Vorstands erhalten keine Vergütung für konzerninterne Direktoren- oder Vorstandsfunktionen. Werden in konzernfremden Einheiten Aufsichtsratsmandate übernommen, wird die Vergütung für diese konzernfremden Mandate in einem Aufsichtsrat oder Führungsgremium nach Beschluss des Aufsichtsrats nicht verrechnet.

Pensionsrückstellungen für ehemalige Mitglieder des Vorstands

Das Unternehmen hat für den Pensionsanspruch eines ehemaligen Vorstandsmitglieds eine Rückstellung in Höhe von 205 T€ gebildet (2019: 190 T€). Für andere frühere Vorstandsmitglieder oder ihre Hinterbliebenen sind keine weiteren Rückstellungen fällig.

Vergütung des Aufsichtsrats

Die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats ist in der Satzung der Gesellschaft festgelegt.

Gemäß § 113 AktG soll die Aufsichtsratsvergütung in einem angemessenen Verhältnis zu den Aufgaben der Aufsichtsratsmitglieder und der Lage der Gesellschaft stehen. Die persönlichen Anforderungen an die Aufsichtsratsmitglieder, insbesondere an den Vorsitzenden, hinsichtlich ihrer Qualifikation und dem zeitlichen Aufwand haben in den vergangenen Jahren erheblich zugenommen. Evotec geht davon aus, dass diese Entwicklung in Zukunft anhalten wird und mit einem höheren Risiko und steigenden Haftungsrisiken der Aufsichtsratsmitglieder einhergeht. 

Die Mitglieder des Aufsichtsrats von Evotec haben Anspruch auf eine feste Vergütung sowie auf Auslagenerstattung. In Übereinstimmung mit den Empfehlungen des Kodex werden die Positionen des Vorsitzenden und des stellvertretenden Vorsitzenden im Aufsichtsrat ebenso wie die Positionen als Vorsitzender oder Mitglied eines Ausschusses bei der Festlegung der Vergütung der einzelnen Mitglieder berücksichtigt. So erhält nach der Billigung durch die Hauptversammlung 2019 jedes Aufsichtsratsmitglied eine feste Vergütung in Höhe von 50 T€. Der Vorsitzende erhält 125 T€ und seine Stellvertreterin 60 T€. Die Mitglieder von Ausschüssen des Aufsichtsrats erhalten 10 T€ pro Ausschuss; der Vorsitzende eines Ausschusses erhält 25 T€.

Für ihre im Jahr 2020 geleistete Arbeit erhielten die Mitglieder des Aufsichtsrats der Evotec SE 2020 die folgende Vergütung:

Vergütung des Aufsichtsrats 2020

Gesamtvergütung in T€1)
Prof. Dr. Wolfgang Plischke
150
Prof. Dr. Iris Löw-Friedrich
70
Kasim Kutay**
32.5
Dr. Mario Polywka
50
Roland Sackers
85
Michael Shalmi*
27.5
Dr Elaine Sullivan
60
Gesamt
475
Prof. Dr. Wolfgang Plischke
Gesamtvergütung in T€1) 150
Prof. Dr. Iris Löw-Friedrich
Gesamtvergütung in T€1) 70
Kasim Kutay**
Gesamtvergütung in T€1) 32.5
Dr. Mario Polywka
Gesamtvergütung in T€1) 50
Roland Sackers
Gesamtvergütung in T€1) 85
Michael Shalmi*
Gesamtvergütung in T€1) 27.5
Dr Elaine Sullivan
Gesamtvergütung in T€1) 60
Gesamt
Gesamtvergütung in T€1) 475

 1) Barvergütung
* Die Amtszeit endete mit der Hauptversammlung 2020
** 
Die Amtszeit begann mit der Hauptversammlung 2020 

Es bestehen zum derzeitigen Zeitpunkt keine Beraterverträge mit aktuellen oder früheren Mitgliedern des Aufsichtsrats.

Vermögensschadenhaftpflicht-Versicherung (D&O-Versicherung)2

Die Gesellschaft unterhält eine Vermögensschadenhaftpflicht-Versicherung für die Vorstandsmitglieder, die Mitglieder des Aufsichtsrats, die Mitglieder des engeren Führungskreises sowie die Mitglieder der Geschäftsleitung von Tochtergesellschaften abgeschlossen. Die Kosten für diese Versicherung in Höhe von 139 T€ (2019: 132 T€) wurden von der Gesellschaft getragen. Für die Mitglieder des Aufsichtsrats wurde ein angemessener Selbstbehalt vereinbart. Für die Mitglieder des Vorstands steht die Höhe des vereinbarten Selbstbehalts im Einklang mit dem Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung (VorstAG).

2 Diese Information ist kein prüfungspflichtiger Bestandteil des Lageberichts

Share Performance Plan

 

Um für Führungskräfte in Form von variablen Vergütungskomponenten langfristig Anreize zu schaffen, hat die Hauptversammlung 2012, 2015 und 2017 das für die sogenannten Share Performance Pläne („SPP 2012“, „SPP 2015“ und „SPP 2017“) benötigte bedingte Kapital beschlossen. SPP 2017 löst SPP 2012 und SPP 2015 ab. Vor dem 14. Juni 2017 begebene Bezugsrechte bleiben jedoch davon unberührt.

Die konkrete Ausgestaltung der Share Performance Pläne 2012, 2015 und 2017 orientiert sich am Konzept eines Share Performance-Programms. Dieses zeichnet sich dadurch aus, dass die teilnehmenden Führungskräfte bei Erreichung anspruchsvoller Ziele zu einer variablen Vergütung in Aktien berechtigt sind. Im Unterschied zu einem herkömmlichen Aktienoptionsprogramm werden die Aktien bei Zielerreichung nicht zu einem Ausgabebetrag ausgegeben, der mindestens dem Börsenkurs der Aktie der Gesellschaft zum Zeitpunkt der Gewährung der Bezugsrechte entspricht, sondern zum jeweiligen geringsten Ausgabebetrag von derzeit € 1,00. Der wesentliche Grund dafür besteht darin, dass bei einem Share Performance-Programme der Wert der jeweiligen Aktie an die Stelle einer Barvergütung tritt, so dass die Aktien idealiter ohne Gegenleistung ausgegeben werden sollen. Ein besonderer wirtschaftlicher Vorteil für die Teilnehmer im Vergleich zu einem herkömmlichen Aktienoptionsprogramm ergibt sich daraus nicht, weil bei Gewährung der Bezugsrechte und damit von vornherein berücksichtigt wird, dass den Teilnehmern der volle Wert der Aktien (abzüglich des jeweiligen geringsten Ausgabebetrags von derzeit € 1,00) zufließt und nicht nur, wie bei einem herkömmlichen Aktienoptionsprogramm, die Differenz zwischen dem Börsenkurs bei Gewährung der Bezugsrechte und dem Börsenkurs bei Ausgabe der Aktien. Die Festlegung eines Ausgabebetrags von derzeit € 1,00 ist aktienrechtlich zwingend geboten, da eine Ausgabe neuer Aktien unter dem jeweiligen anteiligen Betrag des Grundkapitals nicht zulässig ist.

Im Rahmen dieser Pläne können Share Performance Awards von bis zu 13.000.000 Stück (4.000.000 für SPP 2012, 3.000.000 für SPP 2015 und 6.000.000 für SPP 2017) auf den Inhaber lautende Stammaktien ohne Nennbetrag (Stückaktien) der Gesellschaft bei Fälligkeit an Mitglieder des Vorstands und andere Führungskräfte ausgegeben werden. Während des vierten Quartals 2016 wurden insgesamt 793.903 Awards (2015: 796.617 Awards) an die Mitglieder des Vorstands und andere ausgewählte Führungskräfte ausgegeben. Diese Awards könnten ein Maximum von 1.587.806 (2015: 1.593.234) bei Fälligkeit ausgegebenen Stückaktien erreichen. Dies ist der Fall, da ein Share Performance Award bis zu zwei Bezugsrechte auf Aktien der Gesellschaft gewährt, die wiederum den Inhaber jeweils zum Bezug einer Aktie der Gesellschaft berechtigen. Über die in den vergangenen Jahren ausgegebenen Awards wird in den jeweiligen Finanzberichten berichtet. Der Inhaber muss zum Zeitpunkt der Ausübung € 1,00 pro Aktie beisteuern. Share Performance Awards können nur ausgeübt werden, wenn und soweit bestimmte Erfolgsziele (Key Performance Indicators) erreicht werden. Diese Erfolgsziele setzen sich für SPP 2012 und SPP 2015 zusammen aus „Konzernumsatz“, „Operatives Ergebnis“, „Mittelzufluss aus Geschäftstätigkeit“ und „Aktienkurs“, von denen der Aufsichtsrat mindestens zwei pro Ausgabe bestimmen und ihre Gewichtung festlegen musste. SPP 2015 sieht darüber hinaus das Erfolgsziel „Total Shareholder Return“ (Aktienrendite) vor. Der SPP 2017 sieht nur die zwei gleichgewichteten Erfolgsziele „Aktienkurs“ und „Total Shareholder Return“ (Aktienrendite) vor.

Die wichtigsten Parameter des Share Performance Plans 2017 des Unternehmens sind in der folgenden Grafik aufgeführt. 

 

Detaillierte Informationen zum aktuellen SPP 2017 sowie zu den vorherigen Share Performance Plans 2012 und 2015 stehen im Folgenden als Download zur Verfügung. 

Aktienoptionsprogramme laufen aus

SPP 2012, SPP 2015 und SPP 2017 wurden als langfristige Anreizstruktur für die Vergütung von Führungskräften implementiert, um das Aktienoptionsprogramm bei Evotec abzulösen. Ausgegebene Aktienoptionen aus den existierenden Aktienoptionsprogrammen I bis VII behalten ihre Gültigkeit.

Datum der ordentlichen Hauptsammlung
Name des Programms
07. Juni 1999
Programm I
26. Juni 2000
Programm II
18. Juni 2001
Programm III
07. Juni 2005
Programm IV
30. Mai 2007
Programm V
28. August 2008
Programm VI
16. Juni 2011
Programm VII
Datum der ordentlichen Hauptsammlung 07. Juni 1999
Name des Programms Programm I
Datum der ordentlichen Hauptsammlung 26. Juni 2000
Name des Programms Programm II
Datum der ordentlichen Hauptsammlung 18. Juni 2001
Name des Programms Programm III
Datum der ordentlichen Hauptsammlung 07. Juni 2005
Name des Programms Programm IV
Datum der ordentlichen Hauptsammlung 30. Mai 2007
Name des Programms Programm V
Datum der ordentlichen Hauptsammlung 28. August 2008
Name des Programms Programm VI
Datum der ordentlichen Hauptsammlung 16. Juni 2011
Name des Programms Programm VII

Detaillierte Informationen zur Laufzeit der vorherigen Aktienoptionsprogramme des Unternehmens stehen im Folgenden als Download zur Verfügung.

Inhalte zum Herunterladen

Laufzeit und AusübungPDF, 271.7 KB

Richtlinien und Statuten

Statuten

 

Richtlinien

Meldung von Compliance-Bedenken

Mit der Plattform EVOwhistle bietet Evotec Mitarbeitern und externen Stakeholdern die Möglichkeit, Compliance-Verstöße wie vermutetes oder beobachtetes Fehlverhalten, Verstöße gegen den Evotec-Verhaltenskodex oder andere Rechtsverstöße zu melden. EVOwhistle ist eine vom Evotec-Konzern zu diesem Zweck angelegte sichere Website, die außerhalb des Evotec-Netzwerks gehostet wird. Ziel ist ein vertrauenswürdiges System, das sowohl Hinweisgebern als auch Personen, die Gegenstand eines berichteten Verstoßes sind, Schutz bietet. Der Link zur Website lautet https://evotecgroup.integrityline.org.

Abschlussprüfer

Die Hauptversammlung hat am 15. Juni 2021 die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2021 gewählt. Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ist seit 2014 als Abschlussprüfer der Gesellschaft tätig.

 

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