Evotec erhält 2,5 Mio. Euro Meilensteinzahlung aus ihrer Forschungskooperation mit Boehringer Ingelheim

Hamburg, Deutschland - 22. Oktober 2009: Evotec AG (Deutsche Börse: EVT; NASDAQ: EVTC) gab heute bekannt, dass sie in ihrer Forschungskooperation mit Boehringer Ingelheim einen weiteren Meilenstein erreicht hat. Die Zusammenarbeit, die im August 2004 begann, hat bisher zu sieben Meilensteinzahlungen geführt. Der aktuelle Meilenstein wurde durch die Auswahl einer Substanz für präklinische Entwicklungsstudien im Rahmen eines Programms zur Behandlung von kardiometabolischen Erkrankungen erreicht und löste eine Zahlung von 2,5 Mio. Euro an Evotec aus.
 
Dr. Werner Lanthaler, Vorstandsvorsitzender von Evotec, kommentierte: "Wir sind sehr stolz darüber, dass wir einen weiteren Meilenstein - den zweiten im Jahr 2009 - in unserer Allianz mit Boehringer Ingelheim erreicht haben. Dies bestätigt erneut den Erfolg unserer Kooperation und wir blicken mit Zuversicht auf das Erreichen weiterer Meilensteine und die Verlängerung der Kooperation über dieses Jahr hinaus."
 
Über die Zusammenarbeit
Im Jahr 2004 startete Evotec eine mehrjährige Wirkstoffforschungskooperation mit Boehringer Ingelheim, um gemeinsam präklinische Entwicklungskandidaten für die Behandlung diverser Erkrankungen zu entwickeln. Gemäß den vertraglich getroffenen Vereinbarungen hat Boehringer Ingelheim das ausschließliche Eigentumsrecht und die Verantwortung für die klinische Entwicklung, die Produktion und die Vermarktung der identifizierten Substanzen. Im Gegenzug erhält Evotec laufende Forschungszahlungen sowie präklinische Meilensteinzahlungen. Darüber hinaus birgt der Vertrag für Evotec beträchtliches langfristiges Potenzial über Erfolgszahlungen bei Erreichen von Meilensteinen während der klinischen Entwicklung sowie über Umsatzbeteiligungen an der Vermarktung neuer Wirkstoffe.
 
Kontakt: Dr. Werner Lanthaler, Vorstandsvorsitzender,
Evotec AG, Tel.: +49.(0)40.56081-242,  werner.lanthaler@evotec.com
 
Zukunftsbezogene Aussagen
Diese Pressemitteilung enthält bestimmte vorausschauende Angaben, die Risiken und Unsicherheiten beinhalten. Derartige vorausschauende Aussagen beinhalten u. a., aber nicht ausschließlich, Aussagen über unsere Erwartungen und Vorstellungen hinsichtlich unserer regulatorischen, klinischen oder geschäftlichen Strategie, des Fortschreitens unserer klinischen Entwicklungsprogramme und der Zeitvorstellungen bis zum Vorliegen der Ergebnisse unserer klinischen Studien, hinsichtlich strategischer Kooperationen sowie Pläne, Ziele und Strategien des Managements. Diese Stellungnahmen stellen weder Versprechen noch Garantien dar, sondern sind abhängig von zahlreichen Risiken und Unsicherheiten, von denen sich viele unserer Kontrolle entziehen, und die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse erheblich von denen abweichen, die in diesen zukunftsbezogenen Aussagen in Erwägung gezogen werden. Diese Risiken und Unsicherheiten betreffen u. a.: Das Risiko, dass das Unternehmen nicht erfolgreich darin ist, seinen Liquiditätsverbrauch durch die beschriebenen Restrukturierungs- und Kostensenkungsmaßnahmen zu reduzieren und die Ergebnisse dieser Maßnahmen nicht im erwarteten Zeitrahmen erzielen kann; dass Produktkandidaten in klinischen Studien versagen oder nicht erfolgreich vermarktet bzw. hergestellt werden können; das Risiko, dass wir die erwarteten positiven Beiträge aus unseren Kooperationen, Partnerschaften und Akquisitionen nicht im erwarteten Zeitraum erreichen, wenn überhaupt; Risiken hinsichtlich unserer Fähigkeiten, die Entwicklung der Produktkandidaten, die sich in unserer Pipeline bzw. in klinischen Studien befinden, voranzutreiben; Erfolglosigkeit bei der Identifizierung, Entwicklung und erfolgreichen Kommerzialisierung neuer Produkte und Technologien; das Risiko eines größeren Erfolgs von Konkurrenzprodukten; Erfolglosigkeit bei dem Bemühen, potenzielle Partner für unsere Technologien und Produkte zu interessieren; Unvermögen, kommerziellen Erfolg für unsere Produkte und Technologien zu erreichen; Erfolglosigkeit beim Schutz unseres geistigen Eigentums sowie die Kosten, unsere Schutzrechte durchzusetzen oder zu verteidigen; Erfolglosigkeit bei der Einhaltung von gesetzlichen Vorschriften, einschließlich Anforderungen der FDA, hinsichtlich unserer Produkte und Produktkandidaten; das Risiko, dass die FDA die Ergebnisse unserer Studien anders interpretiert als wir; das Risiko, dass unsere klinischen Studien nicht zu marktfähigen Produkten führen; das Risiko, dass es uns nicht gelingt, die Zulassung unserer Wirkstoffkandidaten zu erlangen oder ihre Vermarktung zu erreichen; sowie das Risiko neuer, veränderter und kompetitiver Technologien und Vorschriften, sowohl in den USA als auch weltweit.
Die vorstehend aufgeführte Liste von Risiken erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Im aktuellen Jahresbericht, den Evotec bei der Securities and Exchange Commission eingereicht hat (Form 20-F), sowie anderen bei der Securities and Exchange Commission eingereichten bzw. hinterlegten Dokumenten werden zusätzliche Faktoren aufgeführt, die unsere Geschäftstätigkeit und finanzielle Leistungsfähigkeit beeinflussen können. Wir übernehmen ausdrücklich keine Verpflichtung, vorausschauende Aussagen hinsichtlich geänderter Erwartungen der Parteien oder hinsichtlich neuer Ereignisse, Bedingungen oder Umstände, auf denen diese Aussagen beruhen, öffentlich zu aktualisieren oder zu revidieren.
 

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