Aktienoptionsprogramm
Über Aktienoptionsprogramme bietet Evotec allen Mitarbeitern die Gelegenheit, Mitunternehmer von Evotec zu werden. Dies macht unser Ziel deutlich, damit einen Anreiz für unsere Fachkräfte zu schaffen, da dies im starken internationalen Wettbewerb entscheidend für die Gewinnung von hoch qualifizierten Mitarbeitern und deren Bindung an das Unternehmen ist. Im Rahmen der Hauptversammlungen der Gesellschaft wurden folgende Aktienoptionsprogramme beschlossen:
Auf Grundlage der vorstehend aufgezählten Ermächtigungen durch die Hauptversammlungen ist der Vorstand berechtigt, nach Maßgabe der folgenden Bedingungen Optionen an die Mitarbeiter auszugeben. Für die Ausgabe von Optionen an die Mitglieder des Vorstandes ist der Aufsichtsrat zuständig.
Ausgabe von Optionen
Für die Programme I bis III gilt, dass pro Jahr nicht mehr als 30% der im Rahmen dieser Programme insgesamt zur Verfügung stehenden Optionen ausgegeben werden dürfen. Die Ausgabe kann jederzeit erfolgen, sofern die Anforderungen des jeweiligen Programms erfüllt sind. Die Bedingungen der Aktienoptionspläne sehen vor, dass der Vorstand nur dann Optionen vergeben kann, wenn der durchschnittliche Xetra-Schlusskurs der Evotec-Aktien während der letzten drei Monate des letzten abgeschlossenen Geschäftsjahres vor Gewährung der Optionen um mindestens 30% über dem entsprechenden Durchschnitt für die letzten drei Monate des vorhergehenden Geschäftsjahrs gelegen hat. Sollte diese Bedingung nicht erfüllt werden, kann der Aufsichtsrat trotzdem die Ausgabe von Aktienoptionen an Mitarbeiter genehmigen, wenn er es im Interesse der Gesellschaft für notwendig erachtet. Dies mag im Rahmen der Einstellung hoch qualifizierter Mitarbeiter oder der Akquisition von Unternehmen der Fall sein. Die oben erwähnten Restriktionen bezüglich der Gesamtmenge an Optionen pro Jahr ebenso wie die Verteilung der Optionen zwischen verschiedenen Mitarbeitergruppen bleiben auch in diesem Fall bestehen.
Optionen aus den Programmen IV und V dürfen laufend bis maximal 40%, aus dem Programm VI bis maximal 50% des Gesamtvolumens je Kalenderjahr ausgegeben werden.
Laufzeit und Ausübung
Die Programme I bis III laufen über einen Gesamtzeitraum von zehn Jahren. Nach zwei Jahren kann ein Inhaber von Optionen maximal ein Drittel, nach drei Jahren zwei Drittel und nach vier Jahren alle seine Optionen ausüben. Der Vorstand hat die Möglichkeit, den Zeitpunkt für die erstmalige Ausübung der Optionen für Teile des Konzerns oder das Gesamtunternehmen von zwei auf drei Jahre nach Einräumung der Optionsrechte zu verschieben. In diesem Falle können die betroffenen Inhaber von Bezugsrechten jeweils frühestens nach drei Jahren die Hälfte und nach Ablauf des vierten Jahres sämtliche der ihnen gewährten Bezugsrechte ausüben. Die Programme IV, V und VI laufen über einen Zeitraum von sechs Jahren. Optionen können frühestens drei Jahre nach Ausgabe ausgeübt werden.
Die Bezugsrechte können in jedem Jahr nur innerhalb bestimmter Zeiträume von jeweils zwei Wochen ausgeübt werden, die jeweils am dritten Handelstag nach einem der folgenden Ereignisse beginnen:
- der Veröffentlichung der Quartalsergebnisse durch die Deutsche Börse AG
- der jährlichen Bilanz-Pressekonferenz der Gesellschaft und
- Evotecs ordentlicher Hauptversammlung
Im Rahmen des Programms I berechtigt jede Option zum Erwerb einer Evotec-Aktie im Nennwert von Euro 1,00 zu einem festgelegten Ausübungspreis. Dieser entspricht dem Xetra-Schlusskurs der Evotec-Aktie am letzten Handelstag vor Ausgabe der Optionen. Für alle im Jahr 1999 ausgegebenen Optionen beträgt er Euro 6,50*. Optionen können nur dann ausgeübt werden, wenn der Börsenkurs zum Zeitpunkt der Ausübung um mindestens 5% über dem Ausübungspreis liegen.
Im Rahmen der Programme II und III berechtigt jede Option zum Erwerb einer Evotec-Aktie im Nennwert von Euro 1,00 zu einem Ausübungspreis, der 5 % über dem Xetra-Schlusskurs der Evotec-Aktie am letzten Handelstag vor der Ausgabe der Optionen liegt. Optionen können nur ausgeübt werden, wenn der Xetra-Schlusskurs der Evotec-Aktie am letzten Handelstag vor Beginn des Ausübungszeitraums mindestens dem Ausübungspreis entspricht.
Die Programme IV, V und VI berechtigen jede Option zum Erwerb einer Evotec-Aktie im Nennwert von Euro 1,00 zu einem Ausübungspreis, der dem Mittelwert der Xetra-Schlusskurse für Evotec-Aktien an den letzten drei Handelstagen vor Ausgabe der Optionen entspricht. Optionen können nur ausgeübt werden, wenn der Mittelwert des Xetra-Schlusskurses an den letzten 20 Handelstagen vor Beginn des Ausübungszeitraums (drei Jahre nach Ausgabe) den Mittelkurs der letzten 20 Handelstage vor Ausgabe der Optionen um mindestens 33% übersteigt. Ist dies nicht der Fall, so tritt an die Stelle des Kurses drei Jahre nach Ausgabe der Aktienkurs vier oder fünf Jahre nach dem Ausgabetag der Optionen.
Evotec informiert in den jeweiligen Finanzberichten der Gesellschaft regelmäßig über die Gesamtanzahl der ausgegebenen Aktienoptionen, die für zukünftige Ausübungen verfügbar sind.
Die nach Ausübung von Optionen im Rahmen dieser Programme auszugebenden Aktien wurden durch die in den Hauptversammlungen am 7. Juni 1999, 26. Juni 2000, 18. Juni 2001, 7. Juni 2005, 30. Mai 2007 und 28. August 2008 beschlossenen bedingten Kapitalerhöhungen bereitgestellt.