Corporate Governance

Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex für das Jahr 2005

Vorstand und Aufsichtsrat der Evotec AG erklären gemäβ § 161 Aktiengesetz (AktG):

"Die Evotec AG beabsichtigt, den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung der Veröffentlichung im elektronischen Bundesanzeiger zu entsprechen, und hat im Jahr 2005 diesen Empfehlungen entsprochen, mit der folgenden Ausnahme:

Die gegenwärtigen Aktienoptionsprogramme basieren auf verbindlichen Hauptversammlungsbeschlüssen. Die Ausübung dieser Optionen setzt einen Anstieg des Aktienkurses voraus. Sie ist jedoch an keine weiteren Vergleichsparameter gebunden, wie dies im Artikel 4.2.3 des Kodex empfohlen wird."

Im Dezember 2005

Vorstand     Aufsichtsrat

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