Corporate Governance
Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex für das Jahr 2004
Vorstand und Aufsichtsrat der Evotec OAI AG erklärten gemäβ § 161 Aktiengesetz (AktG):
"Die Evotec OAI AG beabsichtigt, den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (überarbeitete Version vom 21. Mai 2003) zu entsprechen, und hat im Jahr 2004 diesen Empfehlungen entsprochen, mit der folgenden Ausnahme:
Die gegenwärtigen Aktienoptionsprogramme basieren auf verbindlichen Hauptversammlungsbeschlüssen. Die Ausübung dieser Optionen setzt einen Anstieg des Aktienkurses voraus. Sie ist jedoch an keine weiteren Vergleichsparameter gebunden, wie dies in der überarbeiteten Version des Codes, Artikel 4.2.3, empfohlen wird. Wir werden dieser Empfehlung bei zukünftigen Vorschlägen für die Hauptversammlung folgen."
Im Dezember 2004
Vorstand Aufsichtsrat