Corporate Governance
Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex für das Jahr 2003
Vorstand und Aufsichtsrat der Evotec OAI AG erklärten gemäβ § 161 Aktiengesetz (AktG):
"Die Evotec OAI AG hat im Jahr 2003 den Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex (überarbeitete Version vom 21. Mai 2003) entsprochen und beabsichtigt, diesen auch zukünftig zu entsprechen, mit den folgenden zwei Ausnahmen:
Die gegenwärtigen Aktienoptionsprogramme basieren auf verbindlichen Hauptversammlungsbeschlüssen. Die Ausübung dieser Optionen setzt einen Anstieg des Aktienkurses voraus. Sie ist jedoch an keine weiteren Vergleichsparameter gebunden, wie dies in der überarbeiteten Version des Kodex, Artikel 4.2.3, empfohlen wird. Diese neue Empfehlung wird bei zukünftigen Vorschlägen für die Hauptversammlung berücksichtigt.
Derzeit erhalten einefache Mitglieder von Ausschüssen des Aufsichtsrats für ihre Mitgliedschaft in einem solchen Ausschuss keine über die Grundvergütung hinausgehende Vergütung. Für die Hauptversammlung am 1. Juni 2004 ist geplant, die Satzung des Unternehmens entsprechend anzupassen, um der Empfehlung Artikel 5.4 des Kodex voll zu entsprechen."
Im Dezember 2003
Vorstand Aufsichtsrat