Corporate Governance
Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex für das Jahr 2002
Vorstand und Aufsichtsrat der Evotec OAI AG erklärten gemäβ § 161 Aktiengesetz (AktG):
"Die Evotec OAI AG entspricht den Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Codex" mit folgender Ausnahme:
Die für das Jahr 2002 bestehende Directors & Officers-Versicherung für die Mitglieder des Vorstands und Aufsichtsrats enthält keinen Selbstbehalt (Kodex Ziffer 3.8 Absatz 2). Es ist vorgesehen, im Zuge der Verlängerung des Versicherungsvertrages einen angemessenen Selbstbehalt zu vereinbaren."
Im Dezember 2002
Vorstand Aufsichtsrat