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Corporate Governance

Eine gute Corporate Governance ist ein elementarer Bestandteil der Unternehmenssteuerung und Kapitalmarkt-Kommunikation und hat für uns seit jeher groβe Bedeutung. Die öffentliche Selbstverpflichtung zu hohen Corporate Governance-Standards verstehen wir als Chance,

  • den Marktteilnehmern unseren Einsatz für ausgewogene und transparente Regeln zu demonstrieren und
  • nach innen die Bedeutung unserer klar definierten Aufgabenverteilung und Verantwortlichkeiten zu unterstreichen.

Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex für das Jahr 2011

Vorstand und Aufsichtsrat der Evotec AG erklären gemäß § 161 Aktiengesetz (AktG):

Die Evotec AG hat im Jahr 2011 den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung der Veröffentlichung im elektronischen Bundesanzeiger entsprochen und beabsichtigt, diesen Empfehlungen auch zukünftig zu entsprechen, mit den folgenden Ausnahmen:

  • Die gegenwärtigen Aktienoptionsprogramme basieren auf verbindlichen Hauptversammlungsbeschlüssen. Die Ausübung dieser Optionen unter diesem Programm, setzt einen Anstieg des Aktienkurses voraus. Sie ist jedoch an keine weiteren Vergleichsparameter gebunden, wie dies im Artikel 4.2.3 des Kodex empfohlen wird. Diese Entscheidung basiert auf der Tatsache, dass zum Zeitpunkt der Beschlussfassung über die entsprechenden Optionsprogramme keine relevanten Vergleichsindizes für deutsche Biotechnologiewerte verfügbar waren.
  • Die D&O-Versicherung der Gesellschaft und der Selbstbehalt für die Mitglieder des Vorstands stehen im Einklang mit Artikel 3.8 des Kodex und den Bestimmungen des Vorstandsvergütungsgesetzes (VorstAG). 
    Für Mitglieder des Aufsichtsrats umfasst die für die Gesellschaft abgeschlossene D&O-Versicherung einen angemessenen Selbstbehalt wie dies in der bis zum Inkrafttreten der neuen Version des Kodex am 5. August 2009 gültigen Version vorgesehen war. Die Gesellschaft hat beschlossen, zunächst den bisherigen angemessenen Selbstbehalt beizubehalten.  Diese Entscheidung wurde in Hinblick auf das Interesse der Gesellschaft getroffen, internationale Expertise für ihren Aufsichtsrat zu gewinnen, da ein Selbstbehalt für vergleichbare nicht exekutive Board-Mitglieder in der internationalen Praxis nicht üblich ist.  Da fast die Hälfte aller im TecDax gelisteten deutschen Firmen überhaupt keinen Selbstbehalt haben, ist die Gesellschaft der Auffassung, dass ein angemessener Selbstbehalt einen guten Kompromiss darstellt.
  • Der Aufsichtsratsvorsitzende ist Mitglied des Ausschusses, der mit den Vorstandsverträgen befasst ist (Vergütungs- und Nominierungsausschuss), aber nicht dessen Vorsitzender wie Artikel 5.2 des Kodex empfiehlt. Dies ermöglicht es, dass ein weiteres Mitglied des Aufsichtsrats tiefer in die Governance der Gesellschaft eingebunden ist.

Im Dezember 2011

Vorstand         Aufsichtsrat

NASDAQ Corporate Governance Erklärung
Vorangegangene Entsprechenserklärungen

Corporate Governance

Jährliches Dokument

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Anteilsbesitz der Organe am 31. März 2012

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Vergütung von Vorstand und Aufsichtsrat

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Erklärung zur Unternehmensführung

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Directors Dealings

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Ausschüsse des Aufsichtsrats

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Richtlinien und Statuten

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Aktienoptionsprogramm

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Deutscher Corporate Governance Kodex

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Abschlussprüfer

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